Fortbildungsprüfungen
Mit dem Abschluss als Geprüfter Berufsspezialist im Bereich der IT vertiefen Sie Ihre fachlichen Kompetenzen in einem IT-Schwerpunkt und qualifizieren sich für anspruchsvolle Aufgaben in Ihrem Tätigkeitsfeld.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Wird die Prüfungsgebühr von Ihrem Arbeitgeber oder Bildungsträger übernommen, können Sie den Gebührenbescheid entsprechend weiterleiten.
Berufsspezialist im Bereich der IT
Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Berufsspezialist im Bereich der IT ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet. Je nach gewähltem Schwerpunkt wird der anerkannte Abschluss entsprechend spezifiziert.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 b Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (zum Beispiel Fachinformatiker/in, Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement, Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder IT-System-Elektroniker/in),
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten als Berufsspezialist im Bereich der IT aufweisen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://ihkportal.de/nordwestfalen/tibrosPP/participant?admissionRequiredFilter=true&pageNumber=1)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Der Geprüfte Berufsspezialist im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik besteht aus einem der folgenden Schwerpunkte:
- Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse
Analyse und Auswertung von Daten zur Optimierung von Geschäftsprozessen. - Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit
Planung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zur Informationssicherheit. - Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung
Beratung von Kunden sowie Entwicklung und Begleitung von IT-Lösungen. - Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung
Entwicklung, Einführung und Optimierung von Softwarelösungen. - Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung
Planung, Integration und Betrieb von IT-Systemen und Netzwerken.
Die Prüfung gliedert sich jeweils in
- eine schriftliche Prüfung und
- eine mündliche Prüfung.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situation durchgeführt. Die Aufgabenstellungen orientieren sich an praxisnahen betrieblichen Fragestellungen und erfordern die Entwicklung eigenständiger Lösungen. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf.
Die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentationsdauer soll 10 Minuten betragen.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten dauern.
Bei der Bewertung werden insbesondere die fachliche Qualität der Inhalte, die Struktur der Präsentation, die zielgruppengerechte Kommunikation sowie die nachvollziehbare Beantwortung fachlicher Fragen berücksichtigt.
Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf.
Die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentationsdauer soll 10 Minuten betragen.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten dauern.
Bei der Bewertung werden insbesondere die fachliche Qualität der Inhalte, die Struktur der Präsentation, die zielgruppengerechte Kommunikation sowie die nachvollziehbare Beantwortung fachlicher Fragen berücksichtigt.
Die Prüfung als Berufsspezialist im Bereich der IT ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens 50 Punkten bewertet wurden.
Hinweis: Der Abschluss kann auf den ersten Prüfungsteil des Bachelor Professional in IT angerechnet werden. Die Anrechnung ist für zehn Jahre möglich. Der Abschluss zum Geprüften Berufsspezialisten im Bereich der IT bildet gleichzeitig die Grundlage für eine spätere Weiterbildung zum Bachelor Professional in IT.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 323 Euro gemäß unserem Gebührentarif. Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif.
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren
Berufsspezialist
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 74 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 231 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 245 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Wird die Prüfungsgebühr von Ihrem Arbeitgeber oder Bildungsträger übernommen, können Sie den Gebührenbescheid entsprechend weiterleiten.
Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Prüfungsteilnehmende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Prüfungsergebnissen, Gebühren, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Fortbildungsprüfung.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
