Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann prüfen lassen, ob dieser mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Die Anerkennung hilft dabei, Qualifikationen einzuordnen und berufliche Chancen in Deutschland zu verbessern.
Für Unternehmen ist die Anerkennung ebenfalls wichtig: Sie macht ausländische Berufsabschlüsse besser einschätzbar und kann helfen, internationale Fachkräfte passend einzusetzen.
Die IHK Nord Westfalen berät zu Anerkennungsverfahren, Zuständigkeiten und den nächsten Schritten.
Kurz erklärt: Ausländische Berufsabschlüsse anerkennen lassen Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann prüfen lassen, ob er mit einem deutschen Berufsabschluss vergleichbar ist. Das kann für den Berufseinstieg, die weitere Karriere und für Unternehmen bei der Einstellung internationaler Fachkräfte wichtig sein. Für wen ist das relevant? Für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss und für Unternehmen, die internationale Fachkräfte einstellen oder bereits beschäftigen. Was wird bei der Anerkennung geprüft? Geprüft wird, ob der ausländische Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf entspricht und in welchem Umfang die Qualifikationen vergleichbar sind. Wie hilft die IHK? Die IHK Nord Westfalen informiert zum Anerkennungsverfahren, erklärt Zuständigkeiten und hilft bei der ersten Orientierung. Was ist der nächste Schritt? Zunächst sollte geklärt werden, welche Stelle für den jeweiligen Berufsabschluss zuständig ist. Dafür kann der Anerkennungsfinder des Bundes genutzt werden. Fragen beantwortet die IHK Nord Westfalen auch per E-Mail an anerkennung@ihk-nordwestfalen.de. Gut zu wissen Nicht jeder ausländische Berufsabschluss wird von derselben Stelle geprüft. Entscheidend ist, welchem deutschen Beruf der Abschluss zugeordnet werden kann.
Warum Anerkennung wichtig ist
Ein ausländischer Berufsabschluss zeigt, welche beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten eine Person mitbringt. Damit diese Qualifikation in Deutschland eingeordnet werden kann, wird sie mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss geprüft.
Wird die Gleichwertigkeit festgestellt, erhalten Antragstellende eine offizielle Anerkennung. Diese kann helfen, im erlernten Beruf zu arbeiten, beruflich aufzusteigen oder Arbeitgebern die eigene Qualifikation besser nachzuweisen.
Auch Unternehmen profitieren: Sie können internationale Bewerberinnen und Bewerber besser einschätzen und gezielter einsetzen.
Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann prüfen lassen, ob dieser Abschluss mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Dabei werden die ausländischen Ausbildungsinhalte und Berufserfahrungen mit einem deutschen Referenzberuf verglichen. Wenn die Qualifikationen übereinstimmen, wird die Gleichwertigkeit bestätigt.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Vertriebene und ihre Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse nach § 10 Bundesvertriebenengesetz beantragen.
Einige Berufsabschlüsse aus Österreich und Frankreich sind durch besondere Regelungen deutschen Berufen gleichgestellt.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Anerkennungsverfahren. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: anerkennung@ihk-nordwestfalen.de
Wer ist für welchen Abschluss zuständig?
Die zuständige Stelle hängt davon ab, um welchen Abschluss es geht. Der Anerkennungsfinder des Bundes hilft dabei, die richtige Stelle zu finden.
Zuständigkeiten im Überblick
Industrie-, Handels- und Dienstleistungsberufe Für viele Berufe aus Industrie, Handel und Dienstleistungen ist die IHK-Organisation zuständig. Die Anerkennungsstelle IHK FOSA bündelt dazu alle Infos online.
Handwerksberufe Für Handwerksberufe sind die Handwerkskammern wie die Handwerkskammer Münster zuständig.
Schulabschlüsse Für Schulabschlüsse sind die Bezirksregierungen wie die Bezirksregierung Münster zuständig.
Freie Berufe, Pflege- und Heilberufe Für reglementierte Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Pflegeberufe gelten eigene Zuständigkeiten. Mehr dazu bietet der Bundesverband der Freien Berufe e.V..
Beratung zur Anerkennung
Die IHK Nord Westfalen berät persönlich zu Fragen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in IHK-Berufen. Schreiben Sie bei Fragen eine E-Mail an: anerkennung@ihk-nordwestfalen.de
Für Unternehmen
Unternehmen, die internationale Fachkräfte einstellen oder beschäftigen möchten, sollten ausländische Abschlüsse früh einordnen lassen. Die Anerkennung kann helfen, Qualifikationen besser zu bewerten und passende Einsatzmöglichkeiten im Betrieb zu prüfen.
Wichtige Fragen sind:
Welchen Berufsabschluss bringt die Person mit?
Gibt es einen vergleichbaren deutschen Beruf?
Ist eine Anerkennung nötig oder sinnvoll?
Welche Stelle ist zuständig?
Gibt es Qualifikationsunterschiede?
Welche Anpassungsqualifizierung könnte helfen?
Die IHK Nord Westfalen unterstützt Unternehmen bei der ersten Orientierung und verweist auf passende Stellen und Verfahren.
Erklärvideo: „Top im Job – auch in Deutschland“
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