Gleichwertigkeitsüberprüfung

Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss können in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufnehmen. Grundlage dafür ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), das den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
Wenn Sie einen staatlich anerkannten Berufsabschluss im Ausland erworben haben, haben Sie nach dem BQFG einen Rechtsanspruch auf die Gleichwertigkeitsprüfung – sofern der deutsche Referenzberuf in die Zuständigkeit des Bundes fällt (z. B. IHK-Ausbildungs- oder Fortbildungsberufe).
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© Unternehmen Berufsanerkennung
Wenn Sie außerhalb der EU, Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz wohnen und nicht Staatsangehöriger eines dieser Länder sind, müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten möchten. Ohne diesen Nachweis kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Anerkennungsverfahren. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: anerkennung@ihk-nordwestfalen.de

Antragstellung – Welche Unterlagen werden benötigt?

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
  • Online-Antrag
  • Tabellarischer Lebenslauf
    (Ausbildung & Berufstätigkeit, auf Deutsch)
  • Identitätsnachweis
    (Kopie von Ausweis oder Reisepass)
  • Berufsabschlusszeugnis
    (beglaubigte Kopie + Übersetzung durch öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer)
  • Nachweise über Berufserfahrung
    zum Beispiel: Zeugnisse, Arbeitsbücher (einfache Kopie + Übersetzung)
  • Weitere Qualifikationen
    zum Beispiel: Weiterbildungen, Umschulungen (einfache Kopie + Übersetzung)
  • Nachweis der Erwerbsabsicht
    (nur bei Drittstaaten außerhalb EU/EWR/CH) - zum Beispiel: Visumkopie, Arbeitgeberkontakte, Geschäftskonzept
Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn alle beizulegenden Dokumente vollständig sind!

Wo wird der Antrag eingereicht?

Anträge, die in den Zuständigkeitsbereich der IHK fallen, werden zentral durch das gemeinsame Kompetenzzentrum für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen, der IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg bearbeitet.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel digital:
IHK FOSA
Ulmenstraße 52 g
90443 Nürnberg
www.ihk-fosa.de
Nach Eingang aller Unterlagen und der Zahlung der Gebühr prüft die IHK-FOSA, inwieweit Ihr Abschluss dem deutschen Referenzberuf entspricht. Grundlage ist die aktuell gültige Aus- oder Fortbildungsverordnung in Deutschland.

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 100 und 600 Euro, abhängig vom Aufwand des Verfahrens.
Bei geringem Einkommen kann ein Anerkennungszuschuss beantragt werden.

Was tun bei fehlenden Unterlagen?

Können Unterlagen nachweislich unverschuldet nicht eingereicht werden, erlaubt § 14 BQFG ergänzende Verfahren:
  • Fachgespräch
  • Arbeitsprobe
  • Theoretische Prüfung
  • Gutachten
Diese Verfahren verursachen zusätzliche Kosten und müssen gesondert beantragt werden.

FAQ zur Anerkennung

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer FAQ zur Anerkennung: