Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen, um in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Ihre Qualifikation wird dabei mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss geprüft. Bei festgestellter Gleichwertigkeit erhalten Sie eine offizielle Anerkennung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer FAQ zur Anerkennung:
Welche Anerkennungsarten gibt es?
Gleichwertigkeitsüberprüfung nach dem BQFG Wenn Sie einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf beantragen. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Qualifikationen.
Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz Spätaussiedler/-innen und Vertriebene sowie deren Angehörige können die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse gemäß § 10 BVFG beantragen.