Externen-Zulassung
Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk die zu prüfende Person wohnt. Die IHK Nord Westfalen ist Ansprechpartnerin für das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region. Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.