Prüferin oder Prüfer werden
In einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten, kostet sicher Zeit, aber es lohnt sich – für die Prüfungsteilnehmer, für die Unternehmen und für die Prüferinnen und Prüfer!
Möchten Sie Prüferin oder Prüfer werden?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ganz unverbindlich.
→ Online-Bewerbung als Prüfer/-in
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ganz unverbindlich.
→ Online-Bewerbung als Prüfer/-in
Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier zusammengefasst:
Wie werde ich Prüferin oder Prüfer?
- Interessiert?
Kontaktieren Sie uns unverbindlich oder bewerben Sie sich online als Prüfer/-in. - Noch unsicher?
Schnuppern Sie als Gast während einer Prüfung in die Ausschussarbeit hinein.
Möchten Sie Prüfer werden?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ganz unverbindlich.
→ Online-Bewerbung als Prüfer/-in
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ganz unverbindlich.
→ Online-Bewerbung als Prüfer/-in
Für welche Bereiche sucht die IHK aktuell?
Die IHK sucht insbesondere Prüferinnen und Prüfer für folgende Bereiche:
- Ausbildung
- Automobilkaufmann/-frau
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Fachlagerist/-in
- Industriemechaniker/-in (Ahaus und Kreis Coesfeld)
- Kaufleute im E-Commerce
- Kaufleute im Einzelhandel
- Kaufleute für Digitalisierungsmanagement
- Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement
- Kaufleute für IT-System-Management
- Kraftfahrzeuggewerbe Münsterland
- Konstruktionsmechaniker/-in
- Mechatroniker/-in
- Mediengestalterin/-in
- Medientechnologe Druckverarbeitung
- Technische/-r Produktdesigner/-in
- Technische/-r Systemplaner/-in – Elektrotechnische Systeme
- Technische/-r Systemplaner/-in – Stahl- und Metallbautechnik
- Textilberufe
- Verkäufer/-in (Lebensmittel)
- Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Werkzeugmechaniker/-in
- Zerspanungsmechaniker/-in
Auch in nicht genannten Prüfungsausschüssen ist eine Bewerbung als Prüfer/-in möglich! - Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen
- Ausbildung der Ausbilder
- Gepr. Betriebswirt/-in
- Gepr. Bilanzbuchhalter/-in
- Gepr. Fachwirt/-in für Marketing
- Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Gepr. Fachwirt/-in im Einkauf
- Gepr. Fachwirt/-in im E-Commerce
- Gepr. Floristmeister/-in
- Gepr. Handelsfachwirt/-in
- Immobiliardarlehnsvermittler/-in
- Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik
- Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk
- Gepr. Industriemeister/-in Lebensmittel
- Gepr. Industriemeister/-in Mechatronik
- Gepr. Industriemeister/-in Pharmazie
- Gepr. Industriemeister/-in Textil
- Gepr. Netzmeister/-in
- Gepr. Technische/-r Fachwirt/-in
- Zertifizierter Verwalter
Auch in nicht genannten Prüfungsausschüssen ist eine Bewerbung als Prüferin beziehungsweise Prüfer möglich!
Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?
- Prüfung der Unterlagen
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre fachliche Eignung für eine Prüfertätigkeit, ebenso wie den Bedarf im vorgesehenen Prüfungsbereich (Beruf / Abschluss). Offene Fragen klären wir telefonisch mit Ihnen. - Hospitation oder Kennenlerngespräch
Stimmen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Prüfertätigkeit, laden wir Sie zur Hospitation in einem Prüfungsausschuss ein oder führen ein “Kennenlerngespräch”.
Eine Antwort auf Ihre Bewerbung und die Einladung zur Hospitation kann mehrere Wochen dauern (Abhängig von Prüfungsterminen), da dies in der Regel in Absprache mit dem Prüfungsausschuss erfolgt. - Berufung als stellvertretendes Mitglied
Danach kann die Berufung in einen Prüfungsausschuss erfolgen, grundsätzlich zunächst als stellvertretendes Mitglied. - Prüfseminare
Zur Vorbereitung auf Ihren ersten Prüfereinsatz laden wir Sie zur Teilnahme an unserem kostenlosen eintägigen Prüferseminar ein.
Welche Aufgaben haben Prüferinnen und Prüfer?
Als Mitglied eines Prüfungsausschusses sind Sie maßgeblich an der Ermittlung und Bewertung von Prüfungsleistungen beteiligt. Je nach Abschluss und Prüfungsform beurteilen Sie schriftliche Arbeiten, praktische Arbeitsproben, Präsentationen oder Dokumentationen. Oft führen Sie auch mündliche oder praktische Prüfungen durch. Gemeinsam mit den anderen Ausschussmitgliedern tragen Sie die Verantwortung für eine faire und transparente Beurteilung sowie die verbindliche Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen.
Darüber hinaus sind in vielen Ausbildungsberufen, Fortbildungs- oder Sachkundeprüfungen mündliche und/oder praktische Prüfungen in unterschiedlichen Ausprägungen durchzuführen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind dafür von den Prüferinnen und Prüfern entsprechende Prüfungsaufgaben vorzubereiten. Die Aufgaben werden dann arbeitsteilig durch den Prüfungsausschuss übernommen.
Darüber hinaus sind in vielen Ausbildungsberufen, Fortbildungs- oder Sachkundeprüfungen mündliche und/oder praktische Prüfungen in unterschiedlichen Ausprägungen durchzuführen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind dafür von den Prüferinnen und Prüfern entsprechende Prüfungsaufgaben vorzubereiten. Die Aufgaben werden dann arbeitsteilig durch den Prüfungsausschuss übernommen.
Was muss ein Prüfer mitbringen?
Die Prüferinnen und Prüfer der IHK gewährleisten die hohe Qualität der Prüfungen sowie praxisgerechte Prüfungen. Sie sollten insbesondere
- fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (zum Beispiel abgeschlossene Berufsausbildung/Studium/Fortbildung/Berufspraxis),
- menschliche Reife,
- pädagogisches Gespür,
- Sach- und Methodenkompetenz,
- sensibles Eingehen auf erwachsene und berufserfahrene Prüfungsteilnehmer,
- Urteilsvermögen und
- Verantwortungsbewusstsein
mitbringen. Sie sollten mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten und zum Zeitpunkt der Berufung die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben. Von Vorteil ist eine langjährige Erfahrung als Fach- oder Führungskraft.
Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer/-innen.
Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer/-innen.
Wie viel Zeit beansprucht die Prüfertätigkeit?
In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt, die sich auch über mehrere Tage erstrecken können. Die genaue Teilnahmezeit variiert je nach Prüfung und Ausschuss. Prüferinnen und Prüfer sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die aktive Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen.
Viele Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeitenden auch für die Aufgabe frei. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Nicht immer ist es erforderlich, dass alle Mitglieder eines Prüfungsausschusses anwesend sein müssen; meistens kann mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden, welche Prüfenden an welchen Tagen teilnehmen soll. Prüf- und Beschlussfähigkeit müssen aber jederzeit gewährleistet sein. Die Belastung für den Einzelnen wird durch eine breite Mitwirkung verteilt – je mehr Prüferinnen und Prüfer aktiv sind, desto geringer ist der Aufwand für jeden.
Wie werden Prüfende auf die Aufgabe vorbereitet?
Neue Prüferinnen und Prüfer werden von den erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses „sanft“ in die Prüfungswirklichkeit eingearbeitet. Vor einer Berufung durch die IHK kann eine unverbindliche gastweise Teilnahme an einer mündlichen Prüfung ermöglicht werden. Als Hospitant lernen Sie Ihre neuen Aufgaben in der Praxis kennen. Sie blicken Kollegen über die Schulter und profitieren von deren Erfahrung. Umfangreiches Informationsmaterial zum jeweiligen Ausbildungsberuf bzw. der jeweiligen Fortbildungs- oder Sachkundeprüfung erleichtert die Einarbeitung und dient fortan als Leitfaden.
In einer speziellen Schulung für neue Prüferinnen und Prüfer machen wir Sie mit den Grundlagen des Prüfungswesens vertraut und vermitteln Ihnen rechtliche und pädagogische Kompetenzen. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl von kostenlosen Prüferseminaren an.
In einer speziellen Schulung für neue Prüferinnen und Prüfer machen wir Sie mit den Grundlagen des Prüfungswesens vertraut und vermitteln Ihnen rechtliche und pädagogische Kompetenzen. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl von kostenlosen Prüferseminaren an.
Warum lohnt sich die Arbeit als Prüfer?
Ohne ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer wäre es der IHK Nord Westfalen unmöglich, fast 20.000 Prüfungen im Jahr durchführen. Die Prüfertätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüfer selbst profitieren.
Denn Prüferinnen und Prüfer ...
- übernehmen gesellschaftliche Verantwortung,
- sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind,
- erhalten gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitwirkung im Ehrenamt,
- bilden Netzwerke und ermöglichen Austauschmöglichkeiten mit anderen Ausbildern,
- erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/Weiterbildungsprofil,
- sind eingebunden in die aktuelle Fachentwicklung,
- nehmen Sie Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte,
- erhalten Informationen zum Prüfungsablauf und zu Prüfungskriterien,
- bilden ihre Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz aus und
- stützen die betriebliche Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandorts.
Aber auch Unternehmen profitieren von der Prüfertätigkeit ihrer Mitarbeitenden. Sie ...
- stärken die regionale Wirtschaft,
- ermöglichen ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen,
- unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den Nachwuchs prüfen,
- ermöglichen die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen durch die Unternehmen,
- erhalten kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe für die Prüfenden und
- sind die besseren und motivierteren Ausbilder/-innen und Praktiker.
Warum ist die Prüfertätigkeit so wichtig für die berufliche Bildung?
„Die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer sind das Herzstück unseres Prüfungswesens. Sie sorgen dafür, dass Prüfungen praxisnah, fair und auf dem aktuellsten fachlichen Stand durchgeführt werden. Ohne ihr Engagement wäre es unmöglich, die hohe Qualität und den Ruf unserer IHK-Abschlüsse zu gewährleisten.“
Stefan Brüggemann, Leiter der Abteilung Berufsbildung bei der IHK Nord Westfalen
Stefan Brüggemann, Leiter der Abteilung Berufsbildung bei der IHK Nord Westfalen
Warum sollte ich meinen Mitarbeitenden für die Arbeit in einem Prüfungsausschuss freistellen?
Zwar ist die Prüfertätigkeit eine ehrenamtliche Tätigkeit, doch ergeben sich aus einer Freistellung Ihres Mitarbeiters auch positive Aspekte für Sie als Arbeitgeber. Ihre Ausbilder sammeln zum Beispiel wertvolle Erfahrungen für die Ausbildung im eigenen Unternehmen. Sie kennen den Prüfungsablauf und Bewertungskriterien und gewinnen Einblicke in aktuelle Fachentwicklungen. Auch Sozial- und Methodenkompetenzen lassen sich durch das Ehrenamt ausbauen.
Das Prüfen bietet Mitarbeitenden aber auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu Handeln. Eigenschaften, die dem Mitarbeiter und dem Unternehmen auch im Berufsalltag weiter helfen. Durch die Tätigkeit stehen sie im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.
Mit der ehrenamtlichen Prüfertätigkeit stützen Sie die betriebliche Ausbildung insgesamt und ermöglichen so ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wäre der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesen oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer und weniger praxisnah. Gleichzeitig wären Abschlüsse sehr schwer vergleichbar.
Das Prüfen bietet Mitarbeitenden aber auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu Handeln. Eigenschaften, die dem Mitarbeiter und dem Unternehmen auch im Berufsalltag weiter helfen. Durch die Tätigkeit stehen sie im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.
Mit der ehrenamtlichen Prüfertätigkeit stützen Sie die betriebliche Ausbildung insgesamt und ermöglichen so ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wäre der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesen oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer und weniger praxisnah. Gleichzeitig wären Abschlüsse sehr schwer vergleichbar.
Wieso stellen Unternehmen ihre Mitarbeitenden für die Prüfertätigkeit frei? Antworten darauf gibt Stefan Brüggemann, Abteilungsleiter Berufsbildung, in dem folgenden Interview.
Wie werden Prüferinnen und Prüfer entschädigt?
Der Übungsleiterfreibetrag (Prüfer/-innen) beträgt aktuell 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale (Aufsichten) 840 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
Auch wenn Sie unterhalb dieses Freibetrags bleiben, sollten Sie die Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei der IHK in der Steuererklärung angeben.
Hintergrund ist, dass die Finanzämter bei Steuerprüfungen der IHKs häufig Kontrollmitteilungen austauschen und die Angaben der ehrenamtlich Tätigen mit den Finanzbehörden abgleichen. Wird dies nicht beachtet, kann ein unerwartetes Schreiben vom zuständigen Finanzamt folgen, was bei den Betroffenen für Enttäuschung sorgt. Überschreitet man den steuerfreien Betrag, können Nachforderungen drohen.
Hintergrund ist, dass die Finanzämter bei Steuerprüfungen der IHKs häufig Kontrollmitteilungen austauschen und die Angaben der ehrenamtlich Tätigen mit den Finanzbehörden abgleichen. Wird dies nicht beachtet, kann ein unerwartetes Schreiben vom zuständigen Finanzamt folgen, was bei den Betroffenen für Enttäuschung sorgt. Überschreitet man den steuerfreien Betrag, können Nachforderungen drohen.
Prüfertätigkeit
Prüferinnen und Prüfer erhalten für ihr ehrenamtliches Engagement eine Aufwandsentschädigung. Diese umfasst insbesondere den Zeitaufwand für die Abnahme und Bewertung von Prüfungen sowie die Fahrtkosten zum Prüfungsort. Durch diese Regelung kann die IHK die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig halten.
Viele Unternehmen erkennen den hohen Wert der Prüfertätigkeit an. Daher stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese wichtige Aufgabe frei, weil sie von der fachlichen Weiterentwicklung und dem engen Praxisbezug profitieren. Die Mitwirkung in Prüfungsausschüssen stärkt nicht nur die persönliche und berufliche Kompetenz der Prüferinnen und Prüfer, sondern fördert auch die Qualität der Ausbildung und somit den langfristigen Erfolg der Unternehmen.
Viele Unternehmen erkennen den hohen Wert der Prüfertätigkeit an. Daher stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese wichtige Aufgabe frei, weil sie von der fachlichen Weiterentwicklung und dem engen Praxisbezug profitieren. Die Mitwirkung in Prüfungsausschüssen stärkt nicht nur die persönliche und berufliche Kompetenz der Prüferinnen und Prüfer, sondern fördert auch die Qualität der Ausbildung und somit den langfristigen Erfolg der Unternehmen.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Sollte dieser steuerfreie Betrag überschritten werden, empfehlen wir dringend, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Unabhängig davon raten wir dazu, die erhaltenen Entschädigungen auch dann in der Steuererklärung anzugeben, wenn der Betrag nicht überschritten wird. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei.
Selbstständige tragen ihre steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus der Prüfertätigkeit in der Anlage S ihrer Steuererklärung ein. Arbeitnehmer hingegen geben diese Einnahmen bis zur Höhe von 3.000 Euro in der Anlage N an.
Aufsichtstätigkeit
Für die Tätigkeit als Aufsicht gelten abweichende Regelungen. Die IHK entschädigt die Aufsichtsführung seit dem 1. Januar 2024 mit 13,00 Euro pro Stunde. Die Vergütung von Aufsichten bleibt als ehrenamtliche Tätigkeit bis 840,00 Euro/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Bis 2020 lag dieser Betrag bei 720,00 Euro/Jahr. Grundlage hierfür ist der § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG.
Weitere Informationen zur Aufsichtstätigkeit finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Aufsichtstätigkeit finden Sie hier.
Wo finden Prüfer das IHK-Prüfer-Portal?
Prüferinnen und Prüfer können sich im Online-Portal über ihre Prüfertätigkeit informieren, Projektanträge bearbeiten, die Prüfentschädigung erfassen und sich online zu Prüferseminaren anmelden.
Prüfer-Portal: Ausbildung
Login für Prüfer-/innen (Ausbildung)
Prüfer-Portal: Fortbildungsprüfungen
Login für Prüfer/-innen (Fortbildungsprüfungen)
Hinweis: Die Zugangsdaten erhalten Prüferinnen und Prüfer bei Ihrem IHK-Prüfungskoordinator für den jeweiligen Prüfungsausschuss.
Für die Neuberufung als Prüferin oder Prüfer können sich Interessierte bequem online anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Internetsteite https://prueferneuberufung.de.
Wann finden Prüferseminare statt?
Bei Ihrem Einstieg in das neue Ehrenamt stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite. In Workshops und Seminaren rund um die Prüfertätigkeit und die Prüfungsinhalte bereiten wir Sie optimal vor. In kostenlosen Prüferseminaren vermitteln wir Ihnen rechtliche Grundlagen und praxisnahes Wissen über die Prüfungsmethoden.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den kommenden Terminen für Prüferseminare.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den kommenden Terminen für Prüferseminare.