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Prüferin oder Prüfer werden

Die IHK-Prüfungen in der Aus- und Fortbildung nehmen ehrenamtlich tätige Prüferinnen und Prüfer ab. Sie werden alle fünf Jahre dazu berufen. In der IHK Nord Westfalen arbeiten mehr als 3.700 Prüferinnen und Prüfer in 326 Prüfungsausschüssen.
Die IHK Nord Westfalen sucht laufend Fachleute aus Unternehmen, die bereits an der Aus- und Fortbildung junger Menschen beteiligt sind und Spaß daran haben, auch im Prüfungswesen Qualität zu garantieren und den Nachwuchs zu fördern. In einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten, kostet sicher Zeit, aber es lohnt sich – für die Prüfungsteilnehmer, für die Unternehmen und für die Prüferinnen und Prüfer!
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© IHK Nord Westfalen

Wie werde ich Prüferin oder Prüfer?

Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es kann auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden.

Interessierte Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft benennt dann der IHK die Vertreter der Arbeitnehmer.

Lehrkräfte setzten sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung. Die IHK beruft dann auf Vorschlag der Schulleitung. Bei Fortbildungsprüfungen können sich Dozenten direkt an die IHK wenden.

Möchten Sie Prüfer werden? 

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ganz unverbindlich.
Hier können Sie sich für eine Tätigkeit als Prüfer/-in bewerben.
Sind Sie noch unschlüssig, ob Sie Prüferin oder Prüfer werden wollen, können Sie auch in die Ausschussarbeit „hineinschnuppern“, zum Beispiel als Gast (Hospitation) während einer Prüfung.

Für welche Bereiche sucht die IHK aktuell?

Aktuell werden Prüferinnen und Prüfer insbesondere für folgende Bereiche gesucht:
Auch in nicht genannten Prüfungsausschüssen ist eine Bewerbung als Prüfer/-in möglich!

Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

  • Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre fachliche Eignung für eine Prüfertätigkeit, ebenso wie den Bedarf im vorgesehenen Prüfungsbereich (Beruf / Abschluss). Offene Fragen klären wir telefonisch mit Ihnen.
  • Stimmen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Prüfertätigkeit, laden wir Sie zur Hospitation in einem Prüfungsausschuss ein oder führen ein “Kennenlerngespräch”.
  • Eine Antwort auf Ihre Bewerbung und die Einladung zur Hospitation kann mehrere Wochen dauern (Abhängig von Prüfungsterminen), da dies in der Regel in Absprache mit dem Prüfungsausschuss erfolgt.
  • Danach kann die Berufung in einen Prüfungsausschuss erfolgen, grundsätzlich zunächst als stellvertretendes Mitglied.
  • Zur Vorbereitung auf Ihren ersten Prüfereinsatz laden wir Sie zur Teilnahme an unserem kostenlosen eintägigen Prüferseminar ein.

Welche Aufgaben haben Prüferinnen und Prüfer?

Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und beurteilt verbindlich die Prüfungsergebnisse. Dabei entscheidet der Prüfungsausschuss eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen. Zu den Aufgaben der Prüfungsausschussmitglieder gehören insbesondere – je nach Beruf – zum Beispiel die Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Prüfstücken, Präsentationen oder Dokumentationen.

Darüber hinaus sind in vielen Ausbildungsberufen, Fortbildungs- oder Sachkundeprüfungen mündliche und/oder praktische Prüfungen in unterschiedlichen Ausprägungen durchzuführen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind dafür von den Prüferinnen und Prüfern entsprechende Prüfungsaufgaben vorzubereiten. Die Aufgaben werden dann arbeitsteilig durch den Prüfungsausschuss übernommen.
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Was muss ein Prüfer mitbringen?

Die Prüferinnen und Prüfer der IHK gewährleisten die hohe Qualität der Prüfungen sowie praxisgerechte Prüfungen. Sie sollten insbesondere
  • fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (zum Beispiel abgeschlossene Berufsausbildung/Studium/Fortbildung/Berufspraxis),
  • menschliche Reife,
  • pädagogisches Gespür,
  • Sach- und Methodenkompetenz,
  • sensibles Eingehen auf erwachsene und berufserfahrene Prüfungsteilnehmer,
  • Urteilsvermögen und
  • Verantwortungsbewusstsein
mitbringen. Sie sollten mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten und zum Zeitpunkt der Berufung die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben. Von Vorteil ist eine langjährige Erfahrung als Fach- oder Führungskraft.

Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer/-innen.

Wie viel Zeit beansprucht die Prüfertätigkeit?

So ganz nebenbei geht es leider nicht. In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt. Diese können sich jeweils auch über mehrere Tage erstrecken. Prüferinnen und Prüfer sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die aktive Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiter auch für die Prüfertätigkeit frei. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Nicht immer ist es erforderlich, dass alle Mitglieder eines Prüfungsausschusses anwesend sein müssen; meistens kann mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden, welcher Prüfer an welchen Tagen teilnehmen soll. Prüf- und Beschlussfähigkeit müssen aber jederzeit gewährleistet sein. Je mehr Prüferinnen und Prüfer mitmachen, desto geringer wird die Beanspruchung des Einzelnen.

Wie werden Prüfer auf die Aufgabe vorbereitet?

Neue Prüferinnen und Prüfer werden von den erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses „sanft“ in die Prüfungswirklichkeit eingearbeitet. Vor einer Berufung durch die IHK kann eine unverbindliche gastweise Teilnahme an einer mündlichen Prüfung ermöglicht werden. Als Hospitant lernen Sie Ihre neuen Aufgaben in der Praxis kennen. Sie blicken Kollegen über die Schulter und profitieren von deren Erfahrung. Umfangreiches Informationsmaterial zum jeweiligen Ausbildungsberuf bzw. der jeweiligen Fortbildungs- oder Sachkundeprüfung erleichtert die Einarbeitung und dient fortan als Leitfaden.

In einer speziellen Schulung für neue Prüferinnen und Prüfer machen wir Sie mit den Grundlagen des Prüfungswesens vertraut und vermitteln Ihnen rechtliche und pädagogische Kompetenzen. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl von kostenlosen Prüferseminaren an. 

Warum lohnt sich die Arbeit als Prüfer?

Ohne ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer wäre es der IHK Nord Westfalen unmöglich, fast 20.000 Prüfungen im Jahr durchführen. Die Prüfertätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüfer selbst profitieren.
Denn Prüferinnen und Prüfer ...
  • übernehmen gesellschaftliche Verantwortung,
  • sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind,
  • erhalten gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitwirkung im Ehrenamt,
  • bilden Netzwerke und ermöglichen Austauschmöglichkeiten mit anderen Ausbildern,
  • erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/Weiterbildungsprofil,
  • sind eingebunden in die aktuelle Fachentwicklung,
  • nehmen Sie Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte,
  • erhalten Informationen zum Prüfungsablauf und zu Prüfungskriterien,
  • bilden ihre Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz aus und
  • stützen die betriebliche Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandorts.
Aber auch Unternehmen profitieren von der Prüfertätigkeit ihrer Mitarbeitenden. Sie ...
  • stärken die regionale Wirtschaft,
  • ermöglichen ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen,
  • unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den Nachwuchs prüfen,
  • ermöglichen die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen durch die Unternehmen,
  • erhalten kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe für die Prüfenden und
  • sind die besseren und motivierteren Ausbilder/-innen und Praktiker.

Warum sollte ich meinen Mitarbeitenden für die Arbeit in einem Prüfungsausschuss freistellen? 

Zwar ist die Prüfertätigkeit eine ehrenamtliche Tätigkeit, doch ergeben sich aus einer Freistellung Ihres Mitarbeiters auch positive Aspekte für Sie als Arbeitgeber. Ihre Ausbilder sammeln zum Beispiel wertvolle Erfahrungen für die Ausbildung im eigenen Unternehmen. Sie kennen den Prüfungsablauf und Bewertungskriterien und gewinnen Einblicke in aktuelle Fachentwicklungen. Auch Sozial- und Methodenkompetenzen lassen sich durch das Ehrenamt ausbauen.

Das Prüfen bietet Mitarbeitenden aber auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu Handeln. Eigenschaften, die dem Mitarbeiter und dem Unternehmen auch im Berufsalltag weiter helfen. Durch die Tätigkeit stehen sie im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.

Mit der ehrenamtlichen Prüfertätigkeit stützen Sie die betriebliche Ausbildung insgesamt und ermöglichen so ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wäre der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesen oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer und weniger praxisnah. Gleichzeitig wären Abschlüsse sehr schwer vergleichbar.

Was erhalten Prüfer für ihre Arbeit?

Der Übungsleiterfreibetrag (Prüfer/-innen) beträgt aktuell 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale (Aufsichten) 840 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
Auch wenn Sie unterhalb dieses Freibetrags bleiben, sollten Sie die Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei der IHK in der Steuererklärung angeben.

Der Grund: Bei der Steuerprüfung der IHKs werden von den Finanzämtern zum Teil Kontrollmitteilungen an die örtlichen Finanzämter der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer gesendet und die Angaben gegenüber den Finanzbehörden abgeglichen. Ein Schreiben des Wohnsitzfinanzamts kommt dann unerwartet und hat die große Enttäuschung zur Folge, dass man sich ehrenamtlich engagiert und dafür noch Probleme mit der Steuer bekommt. Hat man den Steuerfreibetrag überschritten, drohen Nachforderungen des Finanzamtes.

Prüfertätigkeit

Da die Prüfertätigkeit ein Ehrenamt ist, erhalten Prüferinnen und Prüfer eine Aufwandsentschädigung. Hierunter fallen zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme und Bewertung von Prüfungen sowie die Fahrtkosten zum Prüfungsort.  Dadurch ist die IHK in der Lage, die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig zu halten.

Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die Prüfertätigkeit frei.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei.

Aufsichtstätigkeit

Für die Tätigkeit als Aufsicht gelten abweichende Regelungen. Die IHK entschädigt die Aufsichtsführung mit 13,00 Euro (seit 01.01.2024) pro Stunde. Die Vergütung von Aufsichten bleibt als ehrenamtliche Tätigkeit bis 840,00 Euro/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Bis 2020 lag dieser Betrag bei 720,00 Euro/Jahr. Grundlage hierfür ist der § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG.

Weitere Informationen zur Aufsichtstätigkeit finden Sie hier.

Wo finden Prüfer das IHK-Prüfer-Portal?

Prüferinnen und Prüfer können sich im Online-Portal über ihre Prüfertätigkeit informieren, Projektanträge bearbeiten, die Prüfentschädigung erfassen und sich online zu Prüferseminaren anmelden.

Ausbildung

Fortbildungsprüfungen

Login für Prüfer/-innen (Fortbildungsprüfungen)
Hinweis: Die Zugangsdaten erhalten Prüferinnen und Prüfer bei Ihrem IHK-Prüfungskoordinator für den jeweiligen Prüfungsausschuss.
Für die Prüferneuberufung ist eine Anmeldung unter https://prueferneuberufung.de möglich.

Wann finden Prüferseminare statt?

In Prüferseminaren vermitteln wir Ihnen rechtliche Grundlagen und praxisnahes Wissen über die Prüfungsmethoden.

Hier finden Sie eine Übersicht mit den kommenden Terminen für Prüferseminare.