Werkstoffprüfer/-in
Werkstoffprüfer/-innen untersuchen je nach Fachrichtung unterschiedliche Werkstoffe auf ihre Eigenschaften und stellen etwaige Materialschäden fest.
Die Ausbildung kann in einer der vier Fachrichtungen „Kunststofftechnik“, „Metalltechnik“, „Systemtechnik“ und „Wärmebehandlungstechnik“ vertieft werden.
Auch die Untersuchung von Proben aus der laufenden Produktion kann zu ihren Aufgaben gehören. Dazu führen sie Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse.
Arbeitgeber sind vor allem industrielle Betriebe und Prüflabors.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufskolleg
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.