Sportfachmann/-frau
Für sportbegeisterte Jugendliche, die den Sport als ihr Arbeitsfeld anstreben oder Jugendliche, die eine Sportkarriere durchlaufen, bietet dieser neue dreijährige Beruf seit dem 1. August 2007 die Möglichkeit, ihren Sport oder ihr Hobby auch zum Gegenstand der Berufsausbildung zu machen. Gleichzeitig werden Grundlagen für die Zeit nach dem aktiven Spitzensport geschaffen. Sportliches Training mit einer Berufsausbildung zu verbinden, erfordert schon eine gewisse Spezifik der Ausbildung. Insofern ist der Ausbildungsberuf des Sport- und Fitnesskaufmanns/der Sport- und Fitnesskauffrau mit seinen Anforderungen nicht ganz dafür geeignet. Wer also mehr die sportpraktische Seite im Visier hat und selbst sportlich ist und nicht nur sportinteressiert, ist bei dem neuen Beruf besser aufgehoben.
Viele Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten werden aber sowohl bei den Sport- und Fitnesskaufleuten als auch bei den Sportfachleuten gebraucht. Daher sind sie auch in den Ausbildungsordnungen beider Berufe verpflichtend festgeschrieben. Dazu gehören grundlegende Qualifikationen, die zur Betreibung und Aufrechterhaltung des Sportbetriebes gehören, wie die Entwicklung von Sport- und Fitnessangeboten, die Information und Beratung der Kunden, das Marketing und der Verkauf von Leistungen, die Bearbeitung von Geschäftsvorgängen, die Planung und Organisation von Veranstaltungen oder die Pflege und Wartung sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten.
Viele Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten werden aber sowohl bei den Sport- und Fitnesskaufleuten als auch bei den Sportfachleuten gebraucht. Daher sind sie auch in den Ausbildungsordnungen beider Berufe verpflichtend festgeschrieben. Dazu gehören grundlegende Qualifikationen, die zur Betreibung und Aufrechterhaltung des Sportbetriebes gehören, wie die Entwicklung von Sport- und Fitnessangeboten, die Information und Beratung der Kunden, das Marketing und der Verkauf von Leistungen, die Bearbeitung von Geschäftsvorgängen, die Planung und Organisation von Veranstaltungen oder die Pflege und Wartung sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten.
Der spezifische – und nur für diesen neuen Beruf geltende – Teil widmet sich der sportpraktischen Ausbildung. So muss ein Sportfachmann/eine Sportfachfrau die sportartspezifischen Trainings- und Wettkampfstätten, die Sportgeräte und -anlagen wie die eigene Westentasche kennen. Sie sind praktisch das „Handwerkszeug“ der Sportler und Sportlerinnen. Wettkampforientierte Trainingspläne für Gruppen und Einzelpersonen erstellen und umsetzen, sportartspezifische Techniken vermitteln und trainieren sowie dabei Trainingsmethoden anwenden oder auf Training und Wettkampf ausgerichtete Ernährungspläne erstellen können, gehören zu den Qualifikationen, die Sportfachleute am Ende ihrer Ausbildung beherrschen. Bei der Wettkampfdurchführung fungieren sie als Betreuer für die Sportler und Sportlerinnen, damit diese sich ganz auf den Wettkampf konzentrieren können. Es ist also nicht nur eigene Fitness von Bedeutung, sondern auch ausgeprägtes Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen, sie motivieren und begeistern können.
Zur Vergabe von Trainerlizenzen gibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) folgende Empfehlung:
Die Lizenzvergabe nach Abschluss der Ausbildung zum/zur Sportfachmann/-frau verläuft in der Praxis nicht immer reibungslos. Den Ausbildungsbetrieben und den Auszubildenden wird deshalb empfohlen, dass sie möglichst frühzeitig (etwa bei Vertragsabschluss) entsprechend der gewünschten Trainerlizenz mit den vergabeverantwortlichen Spitzen- oder Landesfachverbänden bzw. den Landessportverbünden Kontakt aufnehmen und evtl. zusätzlich erforderliche Inhalte abstimmen. Durch eine frühzeitige Vernetzung der Qualifizierungssysteme im Sport mit denen im Dualen System bereits zu Beginn der Ausbildung soll sichergestellt werden, dass die Jugendlichen nach bestandener IHK-Abschlussprüfung die entsprechenden Lizenzen erhalten, ohne an zusätzlichen Lehrgängen und Prüfungen im Sport teilnehmen zu müssen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Dienstag, 25. November 2025
Mittwoch, 26. November 2025Sommer 2026 Dienstag, 28. April 2026
Mittwoch, 29. April 2026Winter 2026/27 Dienstag, 24. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026Sommer 2027 Dienstag, 27. April 2027
Mittwoch, 28. April 2027Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Die folgenden Gebühren werden jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung fällig:
- Zwischenprüfung: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung: 172,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Möchten Sie Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Teilen Sie uns dazu bitte eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide mit: e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten
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