Servicefachkraft für Dialogmarketing
Call Center gehören zu den boomenden Branchen. Wen wundert es, dass die Branche in den letzten Jahren verstärkt auf die Schaffung eigenständiger Ausbildungsberufe gedrängt hat und das mit Erfolg. Der Kunde hat viele Gesichter. Er kann Nachfrager, Händler, Lieferant, Investor, eine Behörde, die Öffentlichkeit oder auch ein Mitarbeiter sein. Diese müssen in ihrer Besonderheit als Person wahrgenommen und nicht als „der Kunde bearbeitet“ werden. Kommunikative Kompetenzen und Einfühlungsvermögen werden benötigt.
Diese Fähigkeiten sind nicht allein beim Telefonieren, sondern auch im Dialog über andere Medien, wie Fax, E-Mails, Internet- und Mobilfunkanwendungen gefragt. Jede Fachkraft in der Call Center-Branche ist Repräsentant des Unternehmens und oft sogar noch Repräsentant eines wechselnden Auftragsunternehmens.
Die Servicefachkräfte für Dialogmarketing sind vorrangig im operativen Bereich tätig. Sie erwerben in ihrer Ausbildung ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, die sie bei den Kernprozessen Kundenbetreuung, Kundenbindung und Kundengewinnung in Call Centern einsetzen. Rhetorik, Gesprächsführung, Multitasking-Fähigkeiten, kulturelle Kompetenzen und Wissen über verschiedene Kundentypen sind notwendige Grundlagen dafür. Die Profis im Dialog, die den richtigen Draht zum Kunden haben, müssen auch die unterschiedlichsten Informations- und Kommunikationssysteme, wie Dialer, ACD-Automatic Call Distribution, VoIP, Spracherkennungssysteme, Rufnummernsysteme beherrschen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Dienstag, 25. November 2025
Mittwoch, 26. November 2025Sommer 2026 Dienstag, 28. April 2026
Mittwoch, 29. April 2026Winter 2026/27 Dienstag, 24. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026Sommer 2027 Dienstag, 27. April 2027
Mittwoch, 28. April 2027Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 47,00 Euro
- Abschlussprüfung: 129,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.