Mediengestalter/-in Bild und Ton

Mediengestalter/-innen Bild und Ton stellen Bild- und Tonprodukte her. Sie werden vor allem im Fernseh- und Tonstudio, bei Außenübertragungen, im Aufnahmeteam und in der Nachbearbeitung sowie bei der Sendeabwicklung eingesetzt. Gestaltungsmittel der Mediengestalter sind die bild- und tontechnischen Instrumente und Geräte, mit denen sie arbeiten.
Es zählt insbesondere zu den Aufgaben der Mediengestalter, die Erstellung redaktioneller und medialer Konzepte zu unterstützen, Bild- und Tonproduktionen zu planen und umzusetzen sowie Bild und Ton nach redaktionellen Gesichtspunkten aufzunehmen und zu bearbeiten.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Hinweis der IHK: Zum 01.08.2020 ist die neue Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufes Mediengestalter/-in Bild und Ton in Kraft getreten. Neben der Überarbeitung der Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen, wurden im Rahmen der Neuordnung die Ausbildungsberufe "Mediengestalter/-in Bild und Ton" und "Film- und Videoeditor" zusammengelegt.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.

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