Maschinen- und Anlagenführer/-in

Maschinen- und Anlagenführer nehmen Maschinen und Anlagen in Betrieb, bedienen diese und sind für die Wartung und Instandhaltung zuständig. Sie steuern und überwachen den Materialfluss, wählen Werkstoffe und Fertigungstechniken aus und führen Prüfverfahren durch. Sie sind in den unterschiedlichen Branchen der industriellen Produktionsunternehmen tätig. Im zweiten Ausbildungsjahr legen sie sich auf Schwerpunkte fest, die vom Tätigkeitsbereich des Ausbildungsunternehmen abhängen:
  • Metall- und Kunststofftechnik
  • Textiltechnik
  • Textilveredlung
  • Lebensmitteltechnik
  • Druckweiter- und Papierverarbeitung

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Prüfungstermine

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.

Hinweise zur Prüfung

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