Kaufmann/-frau für IT-System-Management
Kaufleute für IT-Systemmanagement sind die Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Mittwoch, 26. November 2025 Sommer 2026 Mittwoch, 29. April 2026 Winter 2026/27 Mittwoch, 25. November 2026 Sommer 2027 Mittwoch, 28. April 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter:1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Abschlussprüfung:
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
- Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
– Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben. - Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
- Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent)
- Prüfungsbereich 3: Einführen einer IT-Systemlösung (schriftlich; 10 Prozent)
- Prüfungsbereich 4: Kaufmännische Unterstützungsprozesse (schriftlich; 10 Prozent)
- Prüfungsbereich 5: WiSo (schriftlich; 10 Prozent)
Betriebliche Projektarbeit:
In diesem Prüfungsteil soll eine betriebliche Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 230 KB) von höchstens 40 Stunden (einschließlich Dokumentation) durchgeführt und dokumentiert werden. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll die zu prüfende Person belegen, dass er Kunden/-innen auftragsbezogen beraten und begleiten kann, kundenspezifische Anforderung analysiert, eine Projektplanung durchführen, eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vornehmen, IT-Systemlösungen auswählen, einkaufen oder anpassen kann, sowie die Umsetzung der IT-Systemlösungen koordiniert und die Einführung begleitet und den Projektabschluss durchführt.
Durch eine Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch soll die Vorgehensweise im Projekt begründet werden. Die Projektdokumentation ist im Online-Portal einzureichen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Ausführung das zu realisierende Konzept online zur Genehmigung einzureichen.
Die Zugangsdaten zum Einstellen des Projektantrags und der Projektdokumentation erhalten die zu prüfenden Personen rechtzeitig vor der Antragsfrist. Die Antragsfristen für die Sommer- und Winterabschlussprüfung sind der 31. Januar und der 31. Juli.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.