Es sind Fachkräfte, die vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte erstellen und vermarkten sowie Dienstleistungen erbringen. Kurz gesagt, die Kaufleute für Tourismus und Freizeit holen die Leute rein, sei es in eine Region, Destination oder Freizeiteinrichtung im Lande, die Reiseverkehrsleute schicken die Leute weg. Die Tätigkeiten dieser neuen Fachkraft haben das Ziel, zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, zur Verbesserung des Images und zur Steigerung des Besucheraufkommens beizutragen. Sie beraten und betreuen die Besucher, setzen sich für die Umsetzung der Kundenwünsche vor Ort ein und tragen damit wesentlich zum Gelingen des Aufenthalts in einer Destination bei.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnungüber die Berufsausbildung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütungrichtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
Dienstag, 24. November 2026 Mittwoch, 25. November 2026
Sommer 2027
Dienstag, 27. April 2027 Mittwoch, 28. April 2027
Winter 2027/28
Dienstag, 23. November 2027 Mittwoch, 24. November 2027
Sommer 2028
Dienstag, 25. April 2028 Mittwoch, 26. April 2028
Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. April und 30. September endet. Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
Sommer: 1. Februar
Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:
Antrag auf …
Termin Sommer
Termin Winter
Vorzeitige Prüfungszulassung
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Verkürzung der Ausbildungszeit
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung)
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
Zwischenprüfung: 47,00 Euro
Abschlussprüfung: 129,00 Euro
erhoben.
Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.
Wiederholungsprüfung
65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Hier finden Ausbildungsbetriebe und Auszubildende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Ausbildungsnachweis, Prüfungsergebnissen, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Ausbildung.