Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement sind in allen Branchen der Wirtschaft bei Unternehmen des Handels oder der Industrie tätig. Einsatzgebiete sind die Beschaffung von Waren im In- und Ausland, ihre Lagerung, Marketing und Vertrieb sowie waren- und kundenbezogene Dienstleistungen. Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Außenhandel wickeln insbesondere Außenhandelsgeschäfte ab und bedienen Auslandsmärkte.
Hinweis zur Neuordnung
Am 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Kaufmann/- frau für Groß- und Außenhandelsmanagement in Kraft getreten und gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt beginnen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Am 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Kaufmann/- frau für Groß- und Außenhandelsmanagement in Kraft getreten und gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt beginnen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung Teil 1, die nach der Hälfte der Ausbildungszeit ansteht, fließt mit 25 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein. Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Als letzter Prüfungsteil steht abschließend ein maximal 30-minütiges Fachgespräch an, dass zu 20 Prozent das Gesamtergebnis bestimmt.
Im fallbezogenen Fachgespräch haben die Auszubildende die Wahl zwischen der klassischen Variante oder der sogenannten Reportvariante:
Im fallbezogenen Fachgespräch haben die Auszubildende die Wahl zwischen der klassischen Variante oder der sogenannten Reportvariante:
- „klassische Variante“: Der Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Auswahl durch den Prüfling. Prüfling wählt eine Aufgabe und erhält vorbereitende Bearbeitungszeit von 15 Minuten.
- „Reportvariante“: Der Prüfling fertigt über zwei eigenständig im Ausbildungsbetrieb bearbeitete praxisbezogene Fachaufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zwei Reporte. Der Report an sich wird nicht bewertet. Der Prüfungsausschuss wählt eine Aufgabe für das Fachgespräch aus. Diese dient als Grundlage für das Prüfungsgespräch.
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Dienstag, 25. November 2025
Mittwoch, 26. November 2025Sommer 2026 Dienstag, 28. April 2026
Mittwoch, 29. April 2026Winter 2026/27 Dienstag, 24. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026Sommer 2027 Dienstag, 27. April 2027
Mittwoch, 28. April 2027Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 129,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Downloads
- Verordnung inklusive. Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB)
- Änderungsverordnung (Ermittlung der Prüfungszeitpunkte: Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung (Fachrichtung Großhandelsmanagement) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 342 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung (Fachrichtung Außenhandelsmanagement) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 346 KB)