Sie befinden sich auf der Seite der IHK Nord Westfalen.
Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen?
Sie befinden sich auf der Seite der IHK Nord Westfalen.
Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der IHK Nord Westfalen in einem Cookie
als Ihre neue Heimat-IHK setzen?
Sie werden zum Angebot der weitergeleitet.
Nr. 4721056
Ausbildungsberufe A-Z
Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement sind in allen Branchen der Wirtschaft bei Unternehmen des Handels oder der Industrie tätig. Einsatzgebiete sind die Beschaffung von Waren im In- und Ausland, ihre Lagerung, Marketing und Vertrieb sowie waren- und kundenbezogene Dienstleistungen. Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Außenhandel wickeln insbesondere Außenhandelsgeschäfte ab und bedienen Auslandsmärkte.
Hinweis zur Neuordnung Am 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Kaufmann/- frau für Groß- und Außenhandelsmanagement in Kraft getreten und gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt beginnen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung Teil 1, die nach der Hälfte der Ausbildungszeit ansteht, fließt mit 25 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein. Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Als letzter Prüfungsteil steht abschließend ein maximal 30-minütiges Fachgespräch an, dass zu 20 Prozent das Gesamtergebnis bestimmt.
Im fallbezogenen Fachgespräch haben die Auszubildende die Wahl zwischen der klassischen Variante oder der sogenannten Reportvariante:
„klassische Variante“: Der Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Auswahl durch den Prüfling. Prüfling wählt eine Aufgabe und erhält vorbereitende Bearbeitungszeit von 15 Minuten.
„Reportvariante“: Der Prüfling fertigt über zwei eigenständig im Ausbildungsbetrieb bearbeitete praxisbezogene Fachaufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zwei Reporte. Der Report an sich wird nicht bewertet. Der Prüfungsausschuss wählt eine Aufgabe für das Fachgespräch aus. Diese dient als Grundlage für das Prüfungsgespräch.
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. April und 30. September endet. Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer: Anmeldeschluss ist der 1. Februar.
Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 im Winter: Anmeldeschluss ist der 1. September.
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:
Antrag auf …
Termin Sommer
Termin Winter
Vorzeitige Prüfungszulassung
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Verkürzung der Ausbildungszeit
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externenprüfung)
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung: Der Versand der Einladungen und ggf. die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Mündliche/Praktische Prüfung: Der Versand der Einladungen und ggf. die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
Abschlussprüfung Teil 2: 129,00 Euro
erhoben.
Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.
Wiederholungsprüfung
65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.