Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr planen und verkaufen Verkehrsdienstleistungen, organisieren und überwachen Transporte im Personen- und Güterverkehr und wirken bei der Personalplanung und der kaufmännischen Steuerung der Betriebe mit.
Sie arbeiten hauptsächlich bei Speditionsbetrieben, öffentlichen Verkehrsbetrieben und privaten Straßenverkehrs- und Eisenbahngesellschaften sowie bei Post- und Kurierdiensten.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 47,00 Euro
- Abschlussprüfung: 129,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten