Ausbildungsberufe A-Z
Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice
Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice arbeiten in öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, bei Verkehrsverbünden sowie Reiseveranstaltern. Die Ausbildung bereitet Auszubildende darauf vor, Mobilitätsangebote professionell zu organisieren, Kundinnen und Kunden kompetent zu beraten und Serviceleistungen im Personenverkehr aktiv mitzugestalten.
Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice:
- beraten und betreuen Kundinnen und Kunden zu Mobilitäts- und Verkehrsangeboten,
- verkaufen und erläutern Tickets, Tarife und Dienstleistungen,
- nutzen digitale Informations- und Buchungssysteme,
- wirken an der Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätsdienstleistungen mit,
- kommunizieren – auch in Fremdsprachen – service- und lösungsorientiert,
- handeln sicher in Stör-, Konflikt- oder Notfallsituationen und
- unterstützen kaufmännische Prozesse im Unternehmen.
Die bisherige Berufsbezeichnung Kaufmann bzw. Kauffrau für Verkehrsservice ändert sich in Kaufmann/-frau für Verkehrsservice. Die modernisierte Ausbildungsregelung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Umsetzungshilfe erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die die Digitalisierung sowie steigende Anforderungen an Service- und Beratung zu Mobilitätsdienstleistungen berücksichtigt. Sie gibt umfangreiche Beispiele zu den Lernzielen des Ausbildungsrahmenplans erleichtert damit Ausbilder/-innen die Planung und Vermittlung der Ausbildungsinhalte. Auch die neu eingeführte „Gestreckte Abschlussprüfung“ wird ausführlich erläutert.
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Downloads
- Rahmenlehrplan Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice/Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice
- Umsetzungshilfe vom BiBB
Häufige Fragen zur Ausbildung (FAQ)
Hier finden Ausbildungsbetriebe und Auszubildende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Ausbildungsnachweis, Prüfungsergebnissen, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Ausbildung.
