Hochbaufacharbeiter/-in
Hochbaufacharbeiter führen Maurerarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten oder Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten aus. Sie erstellen Verschalungen, Wände und Ecke her und führen Putzarbeiten aus. Sie mischen Beton an, bringen ihn in Hohlräume ein, um ihn anschließend zu verdichten. Sie können aber auch Schornsteine oder Abzugskanäle erstellen. Die Ausbildung kann in den Schwerpunkten „Maurerarbeiten“, „Beton- und Stahlbetonarbeiten“ sowie „Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten“ absolviert werden. Arbeitgeber sind je nach Ausbildungsschwerpunkt Hochbauunternehmen, Betonfertigteil-Betriebe und Schornstein- und Industrieofenbauer.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten
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