Florist/-in

Kreativität trifft auf Handwerk
Ab dem 1. August 2025 startet der Ausbildungsberuf Florist/in in einer überarbeiteten und modernisierten Form. Die Neuordnung berücksichtigt aktuelle Anforderungen des Berufsalltags und vermittelt fundierte Kenntnisse in der Gestaltung floraler Werkstücke, im Umgang mit Pflanzen sowie in der Kundenberatung.
Kreativität und ein Gespür für künstlerische Gestaltung sind zentrale Bestandteile der Ausbildung. Floristinnen und Floristen entwickeln individuelle Lösungen für verschiedenste Anlässe und setzen dabei gestalterische und handwerkliche Fähigkeiten gezielt ein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnung über die Berufsausbildung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
  • Anne-Frank-Berufskolleg
    Manfred-von-Richthofen-Str. 39, 48145 Münster
    0251 - 39 29 04-0
    info@afb-ms.de
  • Herwig-Blankertz-Berufskolleg
    Campus Blumenthal 1, 45665 Recklinghausen
    02361 939490
    hbb@hb-bk.de

Gestreckte Abschlussprüfung

Ein zentrales Element der Neuordnung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Diese Prüfungsstruktur ersetzt die bisherige Abschlussprüfung und teilt den Prüfungsprozess in zwei Teile auf. Dadurch soll eine kontinuierlichere Bewertung der Leistungen während der Ausbildung ermöglicht werden.
Der erste Teil der Abschlussprüfung besteht aus vier Arbeitsaufgaben (insgesamt 150 Minuten) und praxisbezogenen schriftlichen Aufgabe (Prüfungszeit 60 Minuten), wobei der praktische Teil mit 70% und der schriftliche Teil mit 30% bewertet wird. Insgesamt geht dieser Prüfungsteil mit 20% in die Gesamtwertung ein.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus den Prüfungsbereichen Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte, Angewandte Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschaft und Sozialkunde. Im ersten Teil der praktischen Aufgabe wird eine Arbeitsaufgabe mit Präsentation und Fachgespräch umgesetzt, im zweiten Teil werden aus dieser Arbeitsaufgabe drei Prüfungsstücke angefertigt (Wertung Teil 1 30% und Teil 2 70%). Die gesamte Aufgabe geht mit 40% in die Gesamtwertung ein. Die anderen drei Prüfungsbereiche sind schriftliche Prüfungen mit jeweils 15%, außer Wirtschaft- und Sozialkunde, das nur mit 10% bewertet wird.

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.