Florist/-in
Kreativität trifft auf Handwerk
Ab dem 1. August 2025 startet der Ausbildungsberuf Florist/in in einer überarbeiteten und modernisierten Form. Die Neuordnung berücksichtigt aktuelle Anforderungen des Berufsalltags und vermittelt fundierte Kenntnisse in der Gestaltung floraler Werkstücke, im Umgang mit Pflanzen sowie in der Kundenberatung.
Kreativität und ein Gespür für künstlerische Gestaltung sind zentrale Bestandteile der Ausbildung. Floristinnen und Floristen entwickeln individuelle Lösungen für verschiedenste Anlässe und setzen dabei gestalterische und handwerkliche Fähigkeiten gezielt ein.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnung über die Berufsausbildung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
- Anne-Frank-Berufskolleg
Manfred-von-Richthofen-Str. 39, 48145 Münster
0251 - 39 29 04-0
info@afb-ms.de - Herwig-Blankertz-Berufskolleg
Campus Blumenthal 1, 45665 Recklinghausen
02361 939490
hbb@hb-bk.de
Gestreckte Abschlussprüfung
Ein zentrales Element der Neuordnung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Diese Prüfungsstruktur ersetzt die bisherige Abschlussprüfung und teilt den Prüfungsprozess in zwei Teile auf. Dadurch soll eine kontinuierlichere Bewertung der Leistungen während der Ausbildung ermöglicht werden.
Der erste Teil der Abschlussprüfung besteht aus vier Arbeitsaufgaben (insgesamt 150 Minuten) und praxisbezogenen schriftlichen Aufgabe (Prüfungszeit 60 Minuten), wobei der praktische Teil mit 70% und der schriftliche Teil mit 30% bewertet wird. Insgesamt geht dieser Prüfungsteil mit 20% in die Gesamtwertung ein.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus den Prüfungsbereichen Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte, Angewandte Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschaft und Sozialkunde. Im ersten Teil der praktischen Aufgabe wird eine Arbeitsaufgabe mit Präsentation und Fachgespräch umgesetzt, im zweiten Teil werden aus dieser Arbeitsaufgabe drei Prüfungsstücke angefertigt (Wertung Teil 1 30% und Teil 2 70%). Die gesamte Aufgabe geht mit 40% in die Gesamtwertung ein. Die anderen drei Prüfungsbereiche sind schriftliche Prüfungen mit jeweils 15%, außer Wirtschaft- und Sozialkunde, das nur mit 10% bewertet wird.
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Mittwoch, 26. November 2025 Sommer 2026 Mittwoch, 29. April 2026 Winter 2026/27 Mittwoch, 25. November 2026 Sommer 2027 Mittwoch, 28. April 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter:1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.