Fortbildungsprüfungen

Gepr. Floristmeister/-in

Floristmeister/-innen arbeiten vor allem in Blumenfachgeschäften, Gartencentern oder Gärtnereien mit Blumengeschäft. Zudem finden sich Möglichkeiten der Beschäftigung im Pflanzen- und Blumengroßhandel, in Bestattungsunternehmen mit Blumenhaus oder in Berufsorganisationen wie den Floristik-Fachverbänden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Floristmeister“ beziehungsweise „Geprüfte Floristmeisterin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum/zur Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Florist oder Floristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten erfolgt sein, die inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Floristmeisters gemäß § 1 der Verordnung (PDF) haben.
(2) Außerdem ist ein Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vorzulegen. 
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss bis zur Anmeldung zur Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

In der Prüfung sind drei Situationsaufgaben zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhalten, wie sie für die betriebliche Praxis eines Floristmeisters typisch sind.
In der Situationsaufgabe 1 soll schwerpunktmäßig aus folgenden Handlungsbereichen gebildet werden:
  1. Unternehmensführung,
  2.  interne und externe Kommunikation sowie
  3. Mitarbeiterführung und Personalentwicklung.
Dabei sind Fragestellungen aus folgenden Handlungsbereichen einzubeziehen:
  1. Planung, Organisation von Abläufen und Kalkulation,
  2. Beschaffung und Pflege sowie
  3. Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung).
In der Situationsaufgabe 2 soll schwerpunktmäßig aus folgenden Handlungsbereichen gebildet werden:
  1. Planung, Organisation von Abläufen und Kalkulation,
  2. Beschaffung und Pflege sowie
  3. Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung).
Dabei sind Fragestellungen aus folgenden Handlungsbereichen einzubeziehen:
  1. Unternehmensführung,
  2. interne und externe Kommunikation sowie
  3. Mitarbeiterführung und Personalentwicklung.
Die Situationsaufgaben 1 und 2 sind schriftlich unter Aufsicht zu bearbeiten.
Die Situationsaufgabe 3 beinhaltet schwerpunktmäßig den Handlungsbereich „Fertigung und Kontrolle“. Die Konzeption dazu ist unter Einbeziehung aller übrigen Handlungsbereiche mit Ausnahme dem der Ausbildung schriftlich auszuarbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.
Die zu prüfende Person präsentiert die Konzeption und erläutert die geplante Vorgehensweise in einem Fachgespräch. Der Prüfungsausschuss kann weitergehende Fragestellungen, die sich auf die Situationsaufgabe beziehen, anschließen. Das Fachgespräch soll je zu prüfender Person wenigstens 15 Minuten und nicht länger als 30 Minuten dauern. Die praktische Umsetzung dieser Situationsaufgabe erfolgt ebenfalls unter Aufsicht und soll mindestens vier Stunden betragen. Insgesamt soll die praktische Umsetzung der Situationsaufgaben nicht länger als acht Stunden dauern. Der Prüfungsausschuss legt die jeweilige Fertigungszeit fest. Die Bewertung der praktischen Umsetzung geht in das Prüfungsergebnis der Konzeption ein.
Die dritte Situationsaufgabe ist nach Maßgabe des Prüfungsausschusses in ein floristisches Werkstück umzusetzen. Die Bewertung der praktischen Umsetzung geht in die Gesamtbewertung der jeweiligen Aufgabe ein.

Handlungsobjekte

Handlungsobjekte sind floristische Werkstücke, die in ihrer Gestaltung bezogen werden auf Thema, Raum oder Anlass. In der Prüfung soll der Teilnehmer nachweisen, dass er die floristischen Gestaltungsformen und -mittel beherrscht und diese bei unterschiedlichen Anforderungen und Kundenwünschen anwenden kann.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erfolgt in einer Prüfung des Handlungsbereichs „Ausbildung“, die sich in ihrer Ausgestaltung an floristischen Tätigkeiten orientiert. Wurde die Prüfung im Handlungsbereich „Ausbildung“ bestanden, ist der zu prüfenden Person ein Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jeder Situationsaufgabe, in der Konzeption einschließlich der praktischen Umsetzung, bei der Präsentation einschließlich des Fachgesprächs sowie im schriftlichen und praktischen Prüfungsteil des Handlungsbereichs „Ausbildung“ mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).