Florist/-in
Haben sie originelle Ideen und ein Händchen für kreative, dekorative Blumenarrangements? Genau das ist der Job der Floristen. Aus dem immer vielfältigen Angebot stellen sie - je nach Jahreszeit - aus lebenden oder getrockneten Pflanzen, aus Blumen, Zweigen oder auch Früchten geschmackvolle Arrangements zusammen. Ein Teil der Ware wird nicht im Laden gekauft sondern gleich zu Gestecken, großen Arrangements oder Kränzen verarbeitet. Floristen lernen sowohl mit Pflanzen in Erde als auch in Hydrokultur umzugehen. Neben den fachlichen Themen wird auch betriebswirtschaftliches und kaufmännisches Rüstzeug vermittelt.
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen. Die modernisierte Ausbildungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 428 KB) tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
- Anne-Frank-Berufskolleg
Manfred-von-Richthofen-Str. 39, 48145 Münster
0251 - 39 29 04-0
info@afb-ms.de - Herwig-Blankertz-Berufskolleg
Campus Blumenthal 1, 45665 Recklinghausen
02361 939490
hbb@hb-bk.de
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Mittwoch, 17. September 2025 Frühjahr 2026 Mittwoch, 25. Februar 2026 Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Mittwoch, 26. November 2025 Sommer 2026 Mittwoch, 29. April 2026 Winter 2026/27 Mittwoch, 25. November 2026 Sommer 2027 Mittwoch, 28. April 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter:1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Gebühren
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Die folgenden Gebühren werden jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung fällig:
- Zwischenprüfung: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung: 172,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Möchten Sie Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Teilen Sie uns dazu bitte eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide mit: e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.