Flachglastechnologe/-in
Die Auszubildenden erlernen die Verarbeitung von Flachglastafeln vom Rohprodukt bis zur Isolierglasscheibe. Sie führen verschiedene Verfahren und Methoden, wie zum Beispiel schneiden, bohren, schleifen, sandstrahlen oder biegen aus, um aus Basisglas Produkte nach Kundenwunsch herzustellen. Die mögliche Produktpalette ist sehr vielfältig und umfasst z. B. Fassadenkonstruktionen, Glastüren, Spiegel oder Vitrinen. Angehende Flachglastechnologen / Flachglastechnologinnen erlernen das Führen von Maschinen und Anlagen, die Handhabung von Werkzeugen und die Tätigkeiten in der Qualitätssicherung.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.