Ausbildungsberufe A-Z
Die Markt- und Sozialforschung ist eine spannende Aufgabe mit vielfältigen Herausforderungen in den einzelnen Schritten des Forschungsprozesses. Sie unterstützen dabei die Markt- und Sozialforscher in Marktforschungsinstituten, in allen Unternehmen mit eigener betrieblicher Marktforschung, in Unternehmensberatungen, Werbe- und Media-Agenturen sowie selbst in Forschungseinrichtungen.
Fachangestellte/-r für Markt- und Sozialforschung
Die Markt- und Sozialforschung ist eine spannende Aufgabe mit vielfältigen Herausforderungen in den einzelnen Schritten des Forschungsprozesses. Sie unterstützen dabei die Markt- und Sozialforscher in Marktforschungsinstituten, in allen Unternehmen mit eigener betrieblicher Marktforschung, in Unternehmensberatungen, Werbe- und Media-Agenturen sowie selbst in Forschungseinrichtungen.
Sie planen, organisieren und steuern die Durchführung von Forschungsprojekten. Im Rahmen der Projektvorgaben wenden sie verschiedene Erhebungsmethoden an, recherchieren und beschaffen Daten und werten diese aus. An der Konzeption und Gestaltung von Fragebögen und Gesprächsleitfäden mitzuwirken, den Einsatz von Interviewern zu organisieren, sie einzuweisen und den Rücklauf von Interviews zu erfassen, gehören zu ihren Assistenzaufgaben.
Sie bereiten die ermittelten Daten auf, codieren und führen Plausibilitätsprüfungen durch, wenden Auswertungsverfahren an und führen Basisauswertungen durch. Mit ihrer Unterstützung aller Prozesse von Marktuntersuchungen und –studien, beginnend bei der inhaltlichen Konzeption, über die technische Durchführung, bis hin zur Berichtslegung bzw. Ergebnispräsentation halten sie den Markt- und Sozialforschern den Kopf frei für wissenschaftlich begründete Beratung, Konzeption und Analyse.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnung über die Berufsausbildung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Frühjahr 2027 Mittwoch, 24. Februar 2027 Herbst 2027 Mittwoch, 29. September 2027 Frühjahr 2028 Mittwoch, 22. März 2028 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
- Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Sommer 2026 Dienstag, 28. April 2026
Mittwoch, 29. April 2026Winter 2026/27 Dienstag, 24. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026Sommer 2027 Dienstag, 27. April 2027
Mittwoch, 28. April 2027Winter 2027/28 Dienstag, 23. November 2027
Mittwoch, 24. November 2027Sommer 2028 Dienstag, 25. April 2028
Mittwoch, 26. April 2028Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Auf der Seite der AKA (Aufgabenerstellungseinrichtung) finden Sie weitere Informationen zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.Mündliche/Praktische Prüfung:Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 47,00 Euro
- Abschlussprüfung: 129,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Häufige Fragen zur Ausbildung (FAQ)
Hier finden Ausbildungsbetriebe und Auszubildende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Ausbildungsnachweis, Prüfungsergebnissen, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Ausbildung.
