Bauzeichner/-in

Bauzeichner/-innen fertigen exakte, maßstabgerechte Zeichnungen und Baupläne mit Hilfe von Vorlagen von Architekten oder Ingenieuren an. Sie führen zeichnerische, rechnerische und organisatorische Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen kundenorientiert aus. Dabei arbeiten sie überwiegend mit rechnergestützten Informations- und Kommunikationssystemen.
Bauzeichner/-innen müssen zudem technische Normen, baurechtliche Vorgaben und Sicherheitsvorschriften beachten und sind an der Planung, Auswertung und Dokumentation von Bauprojekten beteiligt.
Bauzeichner werden in folgenden Schwerpunkten ausgebildet:
  • Architektur
  • Ingenieurbau
  • Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Informationen zur Prüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin). Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile (Teil A und Teil B), die sowohl praktische als auch schriftliche und mündliche Komponenten enthalten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Prüfungstermine

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.