Baugeräteführer/-in

Baugeräteführer/-innen bedienen Baugeräte und -maschinen im Hoch-, Straßen- und Tiefbau. Sie arbeiten hauptsächlich in Betrieben und Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Straßen- und Spezialtiefbaus. Darüber hinaus sind sie zum Beispiel in Steinbruchunternehmen oder im Verleih von Baumaschinen und -geräten tätig.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.