Termine für Gaststätten-Unterrichtungen
Termine für das Jahr 2024/2025. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes vom 5.5.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.