Nr. 2606022
International

Aktuelles

Informationen
aus dem Bereich Export / Import / Zoll
Carnet A.T.A.

Aus e wird d - das volldigitale Carnet ist da! Ab 1. Juni 2026 gilt für Carnets in der EU, Schweiz, Großbritannien und Norwegen die volldigitale Abwicklung. Unternehmen müssen künftig QR‑Codes nutzen und sich auf neue Zollprozesse vorbereiten.

Russland-Ukraine-Krise
Symbolbild: Sanktionsliste © mercadero12, pixabay.com

Die Europäische Kommission hat am 23. April 2026 das 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen.

Polen: Meldepflicht Warenbeförderung

Bei der Beförderung bestimmter Gütern aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates oder aus dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes auf das Hoheitsgebiet Polens muss der Empfänger eine Erklärung im polnischen Melderegister "SENT" abgeben.

International Aktuelles

Eine Information der IHK Region Stuttgart. Der baden-württembergische Außenhandel hat im vergangenen Jahr leicht an Fahrt gewonnen. Zwar übertrafen die Ausfuhren das Vorjahresniveau nur moderat, doch ein solcher Anstieg war zur Jahresmitte kaum zu erwarten. Nach einem frühen Zuwachs im März blieb das Exportvolumen über mehrere Monate hinweg unter oder lediglich knapp auf dem Wert des Vorjahres. Erst ab September gewann das Exportgeschäft wieder deutlich an Schwung.

Bestimmungen im Empfangsland

Update zur Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums, dass neu zu beantragende Importgenehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich sind: Verlängerung Anwendung INCOTERMS

Import

Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 € aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Der Rat der Europäischen Union hat am 12.12.2025 beschlossen, dass der vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 € auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben wird.

Import

30.12.2025 - Seit Oktober 2023 ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus für Importe in Kraft. Seit dem 31.03.2025 kann ein Antrag auf Zulassung im CBAM-Register gestellt werden. Achtung: Ab dem 01.01.2026 können nur zugelassene Anmelder CBAM-Waren in das Zollgebiet der EU einführen. Auch müssen bei der Einfuhr entsprechende Codierungen verwendet werden. Unternehmen mit einer jährlichen Importmenge unter 50 Tonnen fallen ab 2026 nicht mehr unter CBAM.

Volldigitales Ursprungszeugnis

Seit dem 15.09.2025 wird Unternehmen die Möglichkeit geboten nicht nur digital ein Ursprungszeugnis zu beantragen, sondern dieses auch dem in- und ausländischen Zoll bzw. Empfänger digital zur Verfügung zu stellen.

Bestimmungen im Empfangsland
containerhafen-pexels-tomfisk © tomfisk, pexels.com

25.02.2026: Washington sorgt erneut für Bewegung: Seit dem 24. Februar 2026 gilt in den USA ein zusätzlicher Basis-Zollaufschlag von 10%. Wir erläutern, wie sich die Maßnahme zum EU-USA-Deal 2025 verhält und welche praktischen Folgen sich für US-Importe ergeben.

Ägypten: Vorabregistrierung von Fracht

Ab 1. Januar 2026 ist die Vorabregistrierung von Luftfracht über das Advanced Cargo Information System (ACI) in Ägypten verpflichtend. Seefracht war schon seit 2021 über ACI vorab anzumelden.