Nr. 2606022
International

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aus dem Bereich Export / Import / Zoll
Bestimmungen im Empfangsland
US-Zölle – Rest der Welt

24.07.2026. Mit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle in die USA für die Exporteure wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Die USA haben gegen den Rest der Welt seit Amtsantritt mehrfach unterschiedliche Zusatzzölle eingeführt. Hier die wichtigen Maßnahmen in der Übersicht.

Bestimmungen im Empfangsland

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Zollvergünstigungen für ausgewählte Waren mit Ursprung in den USA. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Produkte von den neuen Regelungen erfasst werden und welche Anforderungen für den Ursprungsnachweis gelten. Die Begünstigungen gelten nur für konkret in der Verordnung genannte Zolltarifnummern.

Carnet A.T.A.
Logo: ICC Carnet A.T.A. © ICC, International Chamber of Commerce

Aus e wird d - das volldigitale Carnet ist da! Ab 1. Juni 2026 gilt für Carnets in der EU, Schweiz, Großbritannien und Norwegen die volldigitale Abwicklung. Unternehmen müssen künftig QR‑Codes nutzen und sich auf neue Zollprozesse vorbereiten.

Import

Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 € aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Der Rat der Europäischen Union hat am 12.12.2025 beschlossen, dass der vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 € auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben wird.

Russland-Ukraine-Krise
Symbolbild: Sanktionsliste © mercadero12, pixabay.com

Die Europäische Union hat am 23. Juli 2026 das 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Die neuen Regelungen erweitern die bestehenden Maßnahmen insbesondere im Energie-, Finanz-, Handels- und Technologiesektor. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen.

Polen: Meldepflicht Warenbeförderung

Bei der Beförderung bestimmter Gütern aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates oder aus dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes auf das Hoheitsgebiet Polens muss der Empfänger eine Erklärung im polnischen Melderegister "SENT" abgeben.

International Aktuelles

Eine Information der IHK Region Stuttgart. Der baden-württembergische Außenhandel hat im vergangenen Jahr leicht an Fahrt gewonnen. Zwar übertrafen die Ausfuhren das Vorjahresniveau nur moderat, doch ein solcher Anstieg war zur Jahresmitte kaum zu erwarten. Nach einem frühen Zuwachs im März blieb das Exportvolumen über mehrere Monate hinweg unter oder lediglich knapp auf dem Wert des Vorjahres. Erst ab September gewann das Exportgeschäft wieder deutlich an Schwung.

Bestimmungen im Empfangsland

Update zur Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums: Neu zu beantragende Importgenehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich / Seit dem 14.05.2026 muss für jede Wareneinfuhr nach Algerien eine Bankdomizilierung vor Verschiffung der Ware stattgefunden haben

Import

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wurde durch die Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2026 vollständig in Kraft. Nach einer Übergangsphase ab Oktober 2023, in der ausschließlich Berichtspflichten galten, müssen Importeure von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Elektrizität und Wasserstoff CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am EU-Emissionshandel (ETS) orientiert. Zudem dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen Anmeldern in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt werden, wobei bei der Einfuhr die entsprechenden CBAM-Codierungen zu verwenden sind. Unternehmen mit einer jährlichen Importmenge von weniger als 50 Tonnen sind von den CBAM-Pflichten ausgenommen.

Volldigitales Ursprungszeugnis

Seit dem 15.09.2025 wird Unternehmen die Möglichkeit geboten nicht nur digital ein Ursprungszeugnis zu beantragen, sondern dieses auch dem in- und ausländischen Zoll bzw. Empfänger digital zur Verfügung zu stellen.

Ägypten: Vorabregistrierung von Fracht

Ab 1. Januar 2026 ist die Vorabregistrierung von Luftfracht über das Advanced Cargo Information System (ACI) in Ägypten verpflichtend. Seefracht war schon seit 2021 über ACI vorab anzumelden.