Carnet A.T.A.
Achtung: Änderung für Carnets Schweiz, Großbritannien und Norwegen
Mit Stichtag zum 1.6.2026 wird die digitale Abfertigung von Carnets im Warenverkehr mit der Schweiz, Norwegen und Großbritannien rechtsgültig angewendet.
Logo: ICC Carnet A.T.A.
Unternehmen, die häufiger auf Messen, zu Montagen oder zu Reisen mit Warenmustern ins Ausland aufbrechen, kennen ihn schon - den „Reisepass für Waren“: das Carnet ATA, bzw. Carnet CPD für Taiwan. Damit ist eine schnelle und unkomplizierte Abfertigung beim Zoll gewährleistet, ohne dass eine Hinterlegung von Sicherheiten bzw. der Aufwand für die Abfertigung zur vorübergehenden Verwendung nötig wäre.
Mit Stichtag zum 1.6.2026 wird die digitale Abfertigung von Carnets im Warenverkehr mit der Schweiz, Norwegen und Großbritannien rechtsgültig angewendet.
Es ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtend, das Carnet via Carnet-App abzufertigen. Mit dem bislang genutzten papierbasiertem Carnet ist eine Einreise in diese drei Länder nicht mehr möglich.
Das bedeutet, dass Carnets bei Aus- und Einreisen nur noch über eine ATA Carnet-App abgefertigt werden können, die der Reisende auf seinem mobilen Endgerät mitführt. Eine durch diese App erzeugte Datei spielt einen QR-Code aus, der künftig von den jeweiligen Zollstellen ausgelesen und damit das bisherige Prozedere der Stempel ersetzen wird.
Dieses System wird weltweit nun für einige der wichtigsten Carnetländer durch die Internationale Handelskammer (ICC) und die Zollbehörden eingeführt. In Deutschland sind neben der Generalzolldirektion auch die IHKs bei der Umstellung des Verfahrens beteiligt. Nach einer ersten Pilotphase, bei der getestet wurde, geht es nun in den Echtbetrieb.
Da es in der Anfangsphase erwartungsgemäß zu Anpassungsprozessen im Ablauf für alle Beteiligten kommen wird, bittet die IHK daher um frühzeitige Beantragung von Carnets, die ab dem 1.6.2026 für die genannten Länder benutzt werden sollen.
Die Antragstellung erfolgt weiterhin elektronisch über das e-ata-System Ihrer IHK.
Die Antragstellung erfolgt weiterhin elektronisch über das e-ata-System Ihrer IHK. Bis Ende 2027 sollen dann alle der 81 am Carnet-Verfahren beteiligten Staaten an das dCarnet angeschlossen sein. Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam den Schritt zu mehr Digitalität und Schnelligkeit in der Warenabfertigung zu machen.
Um in einer Übergangsphase abgesichert zu sein, werden Unternehmen gebeten, sowohl eine volldigitale als auch eine Papierversion des Carnets mitzuführen und gemeinsam abzufertigen zu lassen. Das dCarnet ist im bisherigen Preis des Carnets enthalten.
Hilfreiche Links:
Weitere Informationen finden Sie:
- auf der Website der ICC.
- Rechts unter “Merkblatt dCarnet DIHK”
- Die ICC-Erklärvideos zum digitalen Carnet haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
FAQs – Antworten auf häufig gestellte Fragen
App, Desktop-Version und techn. Nutzung
Gibt es eine Desktop-Version?
Ja, Login ATA Carnet.
Ist die App verpflichtend?
Das digitale Carnet ist ab dem 1. Juni 2026 in der EU, Schweiz, das Vereinte Königreich und in Norwegen verpflichtend. Es gibt zwei Möglichkeiten, die QR-Codes für die Reise zu generieren, entweder durch das Herunterladen und Registrieren in der App oder mithilfe der Desktop-Version.
Sind App und Desktop-Version webbasiert?
Die Desktop-Version ist webbasiert, die App arbeitet lokal auf dem Smartphone. Achtung: Zum Generieren der QR-Codes ist eine Internetverbindung notwendig. Für die anschließende Abfertigung beim Zoll wird keine Internetverbindung benötigt.
Ist die App auf Deutsch verfügbar?
Nein, nur auf Englisch.
Kann ich mich in der Desktop‑Version auch ohne ein aktuelles Carnet registrieren?
Ja.
Kann ich in der App/Desktop-Version sehen, welche QR‑Codes und E-Mails ich versendet habe?
Nein.
Registrierung und Benutzerkonten
Wer sollte sich in der App/Desktop-Version registrieren?
Die Registrierung erfolgt als Person, da es sich primär um Tools für den Reisenden zur Vorbereitung und Abfertigung des Carnets beim Zoll handelt.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die ATA Carnet Desktop Version eignet sich vorrangig für die Vorbereitung der Reisen und die QR-Codes:
- Der Carnet-Inhaber (oder sein Vertreter) kann die Reisen über die ATA Carnet Desktop Version vorbereiten und die einzelnen QR-Codes an den Reisenden/Spediteur schicken.
- Achtung: Mit der Weitergabe der eCarnet ID und PIN-Code erhält der Vertreter/Reisende vollen Zugriff auf alle Daten und Abfertigungsschritte des Carnets.
2. Der Carnet-Inhaber (oder sein Vertreter) kann die Reisen über die ATA Carnet App vorbereiten, die QR Codes teilen und/oder zur Abfertigung vorzeigen.
Können mehrere Personen dasselbe Carnet in die App/Desktop-Version laden und darauf zugreifen?
Ja
Braucht der Fahrer weiterhin eine Vollmacht?
Ja, diese wird bei der Beantragung hinterlegt und in der App/Desktop-Version unter "Documents" angezeigt.
Kann ich mehrere Vollmachten hochladen?
Ja, diese werden bei der Beantragung hinterlegt und in der App/Desktop-Version unter "Documents" angezeigt.
Carnet-ID, PIN und Laden des Carnets
Wie erhalte ich meine eCarnet ID und PIN-Code?
eCarnet ID und PIN-Code werden nach der Carnet‑Beantragung automatisch erzeugt und sind anschließend in der Benutzeranwendung (e-ATA) in dem jeweiligen Carnet zu finden.
Brauche ich nach dem 1. Juni 2026 ein ausgedrucktes Papier-Carnet und ein digitales Carnet?
Ab dem 1. Juni 2026 ausgestellte Carnets werden in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der EU digital abgefertigt. Das zugehörige Papier-Carnet kann dann nur noch in Ländern genutzt werden, die weiterhin Papier-Carnets akzeptieren.
Kann ich aktuell ein Carnet in die App laden, um es zu testen?
Ja, sofern die Beantragung über die Benutzeranwendung (e-ATA) erfolgte und eine eCarnet ID und PIN-Code ausgegeben wurden.
Carnet ATA App
Gestellung der Waren und Zollbeschau
Findet die Hausbeschau, also die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, weiterhin statt?
Ja, an diesem Abfertigungsschritt ändert sich nichts.
Wie erfolgt die Carnet-Eröffnung/Nämlichkeitssicherung beim deutschen Zoll?
Derzeit gibt es von der EU‑Kommission noch keine abschließende Handlungsempfehlung zur genauen Vorgehensweise. Grundsätzlich wird das digitale Carnet über den QR‑Code eröffnet, der in der App/Desktop-Version erzeugt wird. Reist die Ware auch in Länder, die das volldigitale Carnet noch nicht abfertigen, muss zusätzlich zum volldigitalen Carnet das Papier-Carnet parallel eröffnet werden, damit beide Varianten ordnungsgemäß abgefertigt werden können.
Werden Transaktionen (Validierung (Nämlichkeitssicherung), Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr) künftig ausschließlich über QR‑Codes abgewickelt?
In Ländern, mit volldigitaler Carnet-Abfertigung werden alle Transaktionen mittels QR-Code abgewickelt. Bei Mischfällen – also, wenn auch ein Land bereist wird, das noch keine volldigitale Carnet-Abfertigung eingeführt hat – laufen alle Transaktionen mittels QR-Code und Carnet in Papierform.
Gibt es für jede Transaktion einen eigenen QR‑Code?
Ja, für jeden einzelnen Vorgang wird ein separater QR‑Code erzeugt.
Ändert sich etwas am zweistufigen Verfahren, wenn der Warenwert über 3.000 Euro liegt?
Nein, es ergeben sich keine Änderungen.
Müssen Waren weiterhin bei der Nämlichkeitssicherung vorgeführt werden?
Ja, an diesem Abfertigungsschritt ändert sich nichts.
Weitere FAQs und allgemeine Informationen finden Sie bei der DIHK.