Bestimmungen im Empfangsland

Algerien: Importgenehmigungen

Die DIHK meldete im Januar 2026, dass aus den Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums folgendes hervorgeht:
Neu zu beantragende Importgenehmigungen sind nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich. Bereits erteilte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für 2026 beantragt wurden, ermöglichen auch andere Lieferbedingungen.
Zusammengefasst: Alle neuen Anträge für vorläufige Importgenehmigungen müssen künftig auf FOB-Basis ausgestellt werden.

Update 16.02.2026

Nach der offiziellen Mitteilung der Algerischen Vereinigung der Banken und Finanzinstitute (ABEF), wurde die vorübergehende Regelung hinsichtlich der Verwendung von Incoterms® inklusive Fracht (z. B. CFR, CPT etc.) bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Wichtig ist dabei folgende Klarstellung:
  1. Das bedeutet, dass Maritime Incoterms® wie CFR, CPT usw. bis zu diesem Datum weiterhin dieser vorübergehenden Maßnahme unterliegen.
  2. FOB ist ein reiner See-Incoterm® und kann ausschließlich für Seefracht angewendet werden. Für Luftfrachtsendungen ist stattdessen der Incoterm® FCA (Free Carrier) zu verwenden, da dieser zur Gruppe der multimodalen Incoterms gehört.
Zur besseren Einordnung:
Maritime Incoterms (nur Seefracht):
  • FAS – FOB – CFR – CIF
Multimodale Incoterms (für Luft-, Straßen-, Schienen-, See- oder kombinierten Transport):
  • EXW – FCA – CPT – CIP – DAP – DPU – DDP
Exporte nach Algerien können somit selbstverständlich weiterhin per Luftfracht erfolgen, unter Verwendung des sachlich korrekten Incoterms (z. B. FCA).

Für weitere Informationen steht die AHK Algerien zur Verfügung:

Herr Sofiane Ramdani
Bereichsleiter | Chef de division
Wirtschaft & Märkte | Économie & marchés
Tel : +213 561 47 82 65 | +213 561 680 145