Ausbildung: Nachrichten
Das Bundeskabinett hat am 17.3.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebilligt. Ziel ist es, die betriebliche Berufsausbildung zu stabilisieren und zu stärken. Wesentliche Neuerungen sind:
Grundsätzlich finanziell unterstützt werden Unternehmen, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen und in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. Je nach Förderung bzw. Zuschuss gibt es weitere Voraussetzungen.
Neu: Ab dem 1. Juni 2021 können auch Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten Förderungen beantragen.
Ausbildungsprämie
Eine Ausbildungsprämie kann einem Ausbildungsbetrieb gewährt werden,
Ausbildungsprämie (plus), der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie die Übernahmeprämie und den Lockdown-II-Sonderzuschuss können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Letztendlich zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Bei der Übernahmeprämie ist es die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt, der die Ausbildung fortführt.
Zusätzlich zum Antrag müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen IHK über die eingetragenen Ausbildungsverhältnisse bei der Agentur für Arbeit einreichen. Das entsprechende Formular können Sie ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen und ausfüllen. Im Anschluss können Sie uns das ausgefüllte Bescheinigungsformular per E-Mail bei Ihrem Ausbildungsberater einreichen.
Die Förderung von pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung ist bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu beantragen.
Mehr Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Häufig gestellte Fragen zum
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberater wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie seitlich.
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" soll Ausbildungsbetriebe durch Zuschüsse und Förderungen dabei unterstützen, Ausbildungsplätze auch in der Corona-Krise zu schützen und das bisherige Ausbildungsniveau aufrecht zu erhalten, begonnene Ausbildungen fortzuführen und neue Ausbildungskapazitäten zu schaffen.
Aktuelles
Das Bundeskabinett hat am 17.3.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebilligt. Ziel ist es, die betriebliche Berufsausbildung zu stabilisieren und zu stärken. Wesentliche Neuerungen sind:
- Eine Verdopplung der Ausbildungsprämien.
- Das Programm nimmt jetzt auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 in den Blick.
- Der Kreis der förderberechtigen Betriebe wird auf Unternehmen bis 499 Mitarbeiter ausgeweitet.
- Die Anforderungen zur Corona-Betroffenheit werden gesenkt.
- Zuschüsse gibt es nicht nur für Azubis, sondern auch für Ausbilder in Betrieben, die von Kurzarbeit betroffen sind.
- Künftig wird auch die Prüfungsvorbereitung von Azubis gefördert. Betriebe können die Hälfte der Kurskosten erstattet bekommen, maximal 500 Euro pro Azubi.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich finanziell unterstützt werden Unternehmen, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen und in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. Je nach Förderung bzw. Zuschuss gibt es weitere Voraussetzungen.
Neu: Ab dem 1. Juni 2021 können auch Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten Förderungen beantragen.
Welche Fördermaßnahmen gibt es?
Ausbildungsprämie
Eine Ausbildungsprämie kann einem Ausbildungsbetrieb gewährt werden,
- der durch die Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen ist,
- für ein oder mehrere Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsjahr 2020/21,
- wenn er die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre hält.
Es werden nur Ausbildungsverhältnisse gefördert, die zwischen 24. Juni 2020 und 31. Mai 2021 begonnen haben beziehungsweise beginnen. Die Ausbildungsprämie beträgt 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag und wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
Neu: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Förderung auf 4.000 Euro.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Neu: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Förderung auf 4.000 Euro.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ausbildungsprämie plus
Eine Ausbildungsprämie plus kann einem Ausbildungsbetrieb gewährt werden,
Eine Ausbildungsprämie plus kann einem Ausbildungsbetrieb gewährt werden,
- der durch die Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen ist,
- für ein oder mehrere Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsjahr 2020/21,
- wenn er durch diese/s für das neue Ausbildungsjahr eine höhere Anzahl an Ausbildungsverträgen abschließt, als er es im Durchschnitt der letzten drei Jahre getan hat.
Es werden nur Ausbildungsverhältnisse gefördert, die zwischen 24. Juni 2020 und 31. Mai 2021 begonnen haben beziehungsweise beginnen. Die Ausbildungsprämie plus beträgt 3.000 Euro je zusätzlichem Ausbildungsvertrag und wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
Neu: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Förderung auf 6.000 Euro.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Neu: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Förderung auf 6.000 Euro.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Ist Ihr Betrieb in Kurzarbeit und Sie ermöglichen einem jungen Menschen trotzdem die Fortführung der Berufsausbildung, können Sie einen Zuschuss von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem Ihr Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat. Die Förderung erhalten Sie rückwirkend.
Ab März 2021 können auch Unternehmen bis zu 499 Beschäftigte einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Da der Zuschuss rückwirkend beantragt wird bedeutet das: erstmals können diese Unternehmen im April 2021 einen Antrag für den März 2021 stellen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ab März 2021 können auch Unternehmen bis zu 499 Beschäftigte einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Da der Zuschuss rückwirkend beantragt wird bedeutet das: erstmals können diese Unternehmen im April 2021 einen Antrag für den März 2021 stellen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
- Zuschuss zu den Lohnkosten
Ab März 2021 kann auch ein Teil der Lohnkosten der Ausbilderinnen und Ausbilder bezuschusst werden: Die Förderung umfasst die Hälfte der Brutto-Vergütung, gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale. Die erweiterte Förderung können Sie erstmals im April 2021 für den März 2021 beantragen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Übernahmeprämie
Übernimmt Ihr Betrieb Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb insolvent ist oder deren Betrieb die Ausbildung nicht fortführen kann, und ermöglicht diesen dadurch, ihre Ausbildung abzuschließen, können Sie die sogenannte Übernahmeprämie erhalten. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Übernahme des/der Auszubildenden zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 stattfindet.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Übernimmt Ihr Betrieb Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb insolvent ist oder deren Betrieb die Ausbildung nicht fortführen kann, und ermöglicht diesen dadurch, ihre Ausbildung abzuschließen, können Sie die sogenannte Übernahmeprämie erhalten. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Übernahme des/der Auszubildenden zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 stattfindet.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Lockdown-II-Sonderzuschuss
Bilden Sie in Ihrem Kleinstunternehmen (max. 4 Beschäftigte) weiter aus, obwohl Sie aufgrund von Corona-Anordnungen Ihre Geschäftstätigkeit (nahezu) einstellen mussten, können Sie den Lockdown-II-Sonderzuschuss erhalten. Dieser beträgt einmalig 1.000 Euro pro Azubi.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Bilden Sie in Ihrem Kleinstunternehmen (max. 4 Beschäftigte) weiter aus, obwohl Sie aufgrund von Corona-Anordnungen Ihre Geschäftstätigkeit (nahezu) einstellen mussten, können Sie den Lockdown-II-Sonderzuschuss erhalten. Dieser beträgt einmalig 1.000 Euro pro Azubi.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Auftrags- und Verbundausbildung
Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird nun ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt. Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe - der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte. Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt künftig nur noch vier Wochen. Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.
Um Auszubildende stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, sollen im Jahr 2021 außerdem besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt werden, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen - auch digitalen - Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildender/n einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro.
Diese Förderungen können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.
Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird nun ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt. Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe - der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte. Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt künftig nur noch vier Wochen. Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.
Um Auszubildende stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, sollen im Jahr 2021 außerdem besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt werden, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen - auch digitalen - Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildender/n einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro.
Diese Förderungen können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.
Wo wird beantragt?
Ausbildungsprämie (plus), der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie die Übernahmeprämie und den Lockdown-II-Sonderzuschuss können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Letztendlich zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Bei der Übernahmeprämie ist es die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt, der die Ausbildung fortführt.
Zusätzlich zum Antrag müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen IHK über die eingetragenen Ausbildungsverhältnisse bei der Agentur für Arbeit einreichen. Das entsprechende Formular können Sie ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen und ausfüllen. Im Anschluss können Sie uns das ausgefüllte Bescheinigungsformular per E-Mail bei Ihrem Ausbildungsberater einreichen.
Die Förderung von pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung ist bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu beantragen.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Häufig gestellte Fragen zum
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberater wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie seitlich.