IT - Operative Professionals

Wichtiger Hinweis

Seit dem 1. November 2024 gibt es eine neue IT-Verordnung zum Bachelor Professional in IT. Es können daher keine neuen Zulassungsanträge zur Prüfung gestellt werden. Laufende Prüfungsverfahren können noch bis 2027 beendet werden.

Die IHK zu Essen wird voraussichtlich ab Frühjahr 2026 die neuen Fortbildungsprüfungen "Bachelor Professional in IT" sowie "geprüfte/-r Berufsspezialist/-in" anbieten. Weitere Informationen folgen.
Wo können Sie die Prüfung ablegen?
Die Fortbildungsprüfung wird durch die folgenden IHKn in Nordrhein-Westfalen angeboten:
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich nächst gelegene IHK (zum IHK-Finder).
  • IT-Entwickler/-in, Geprüfte/-r (Certified IT Systems Manager)
  • IT-Projektleiter/-in, Geprüfte/-r (Certified IT Business Manager)
  • IT-Berater/-in, Geprüfte/-r (Certified IT Business Consultant)
Gliederung der Prüfung Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen:

Mitarbeiterführung und
Personalmanagement
  • Situationsaufgabe 1
  • Situationsaufgabe 2

Profilspezifische IT-Fachaufgaben
  • IT-Fachaufgabe 1
  • IT-Fachaufgabe 2
  • IT-Fachaufgabe 3
Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”

Mündliche Prüfungen: Termine werden individuell mitgeteilt
Betriebliche IT-Prozesse
Siehe
  • Terminplan Projektarbeit – Herbst 2024
    (Beginn Juni 2024)
  • Terminplan Projektarbeit – Frühjahr 2025
    (Beginn Februar 2025)
  • Terminplan Projektarbeit - Herbst 2025
    (Beginn Juni 2025)
unter “Weitere Informationen”
Anmeldefrist Siehe Anmeldeformular unter “Weitere Informationen”
Prüfungsgebühr: 1.225,- € (zurzeit)

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 330,- € erhoben.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen (Operative Professionals)
(1) Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zwejährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17 genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten nach einem der Profile der Anlage 5 oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
(3) Abweichend vom Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).