Bachelor Professional in IT

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT" und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Wo können Sie die Prüfung ablegen?
Die Fortbildungsprüfung wird durch die folgenden IHKn in Nordrhein-Westfalen angeboten:
- IHK Düsseldorf,
- IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen,
- IHK Ostwestfalen zu Bielefeld,
- IHK Nord Westfalen (Münsterland, Emscher-Lippe-Region),
- IHK zu Köln.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich jeweils in die Prüfungsteile:
- Fachliche Spezialisierung (entspricht dem Berufsspezialisten)
- IT-spezifische Handlungsfelder
- Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
- IT-Projekt.
Die Prüfung beginnt mit der ersten Prüfungsleistung im Rahmen der schriftlichen Prüfung nach Nummer 1. Die Prüfungen nach den Nummern 2 bis 4 beginnen, wenn im Prüfungsteil Fachliche Spezialisierung mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Hinweis der IHK: Sie können zuerst die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten absolvieren, bevor Sie die Prüfung zum Bachelor Professional in IT ablegen. Hierdurch erhalten Sie einen weiteren Abschluss und Sie können sich den ersten Prüfungsteil 10 Jahre anrechnen lassen, da der 1. Teil der Bachelorprüfung und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.
Fachliche Spezialisierung
Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ nach gliedert sich in
- eine schriftliche Prüfung und
- eine mündliche Prüfung.
IT-Spezifische Handlungsfelder
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ gliedert sich in
- eine schriftliche Prüfung
- eine Gesprächssimulation.
IT-Projekt
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ gliedert sich in
- eine Projektarbeit
- eine mündliche Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Hinweis: Der erste Teil der Prüfung wird voraussichtlich erstmals im Frühjahr 2026 durch die IHK Nord Westfalen angeboten.
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 882 KB)
Prüfungsgebühr
Bisher wurden die Prüfungsgebühren noch nicht abschließend kalkuliert.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.