Fortbildungsprüfungen
Der Bachelor Professional in IT ist eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung für IT-Fachkräfte. Der Abschluss qualifiziert für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und Organisationen. Die Fortbildung richtet sich an IT-Fachkräfte, die mehr Verantwortung übernehmen, Projekte leiten, Mitarbeitende führen oder IT-Strategien aktiv gestalten möchten.Der Qualifikationsumfang entspricht einem Lernumfang von mindestens 1.200 Stunden.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Wird die Prüfungsgebühr von Ihrem Arbeitgeber oder Bildungsträger übernommen, können Sie den Gebührenbescheid entsprechend weiterleiten.
Bachelor Professional in IT
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT" und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, zum Beispiel Fachinformatiker/-in, Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement, Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder IT-System-Elektroniker/-in,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen. Die erforderliche Berufspraxis muss spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden. Sie kann daher auch während eines berufsbegleitenden Lehrgangs erworben werden.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://ihkportal.de/nordwestfalen/tibrosPP/participant?admissionRequiredFilter=true&pageNumber=1)
- Informationen zum Zulassungsantrag bei Fortbildungsprüfungen (Nr. 6832542)
Wo können Sie die Prüfung ablegen?
Die Fortbildungsprüfung wird durch die folgenden IHKn in Nordrhein-Westfalen angeboten:
- IHK Düsseldorf
- IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
- IHK Lippe zu Detmold
- IHK Ostwestfalen zu Bielefeld,
- IHK Nord Westfalen (Münsterland, Emscher-Lippe-Region)
- IHK zu Köln
Informationen zur Prüfung
Die Fortbildungsprüfung als Bachelor Professional in IT besteht aus vier Prüfungsteilen.
- Fachliche Spezialisierung (entspricht dem Berufsspezialisten im Bereich der IT)
- IT-spezifische Handlungsfelder
- Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
- IT-Projekt
Die Prüfung beginnt mit der ersten Prüfungsleistung im Rahmen der schriftlichen Prüfung “Fachliche Spezialisierung”. Die Prüfungsteile 1, 3 und 4 werden schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Prüfungen nach den Nummern 2 (IT-spezifische Handlungsfelder) bis 4 (IT-Projekt) beginnen, wenn im ersten Prüfungsteil “Fachliche Spezialisierung” mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Die Prüfungen nach den Nummern 2 (IT-spezifische Handlungsfelder) bis 4 (IT-Projekt) beginnen, wenn im ersten Prüfungsteil “Fachliche Spezialisierung” mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Hinweis: Sie können zuerst die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten absolvieren, bevor Sie die Prüfung zum Bachelor Professional in IT ablegen. Hierdurch erhalten Sie einen weiteren Abschluss und Sie können sich den ersten Prüfungsteil 10 Jahre anrechnen lassen, da der erste Teil der Prüfung “Fachliche Spezialisierung” zum Bachelor Professional in IT und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.
Teil 1: Fachliche Spezialisierung
Zu Beginn wählen Sie einen von fünf Prüfungsbereichen:
- Systemintegration und Vernetzung
Planung, Vernetzung und Betrieb komplexer IT-Infrastrukturen, Systeme und Netzwerke. - Informationssicherheit
Analyse von Risiken, Planung von Sicherheitsmaßnahmen sowie Schutz von IT-Systemen und Daten. - Softwareentwicklung
Planung, Entwicklung, Einführung und Optimierung von Softwarelösungen. - Datenanalyse
Auswertung von Daten und Entwicklung datenbasierter Lösungen zur Optimierung von Geschäftsprozessen. - IT-Beratung
Beratung von Kunden, Entwicklung von IT-Lösungen und Begleitung von Projekten.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ gliedert sich in
- eine schriftliche Prüfung und
- eine mündliche Prüfung.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 der Verordnung gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.
Mit der Beantragung sind zur Einschätzung auf Eignung des Themas durch den Prüfungsausschuss folgende Angaben erforderlich:
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 der Verordnung gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.
Mit der Beantragung sind zur Einschätzung auf Eignung des Themas durch den Prüfungsausschuss folgende Angaben erforderlich:
- Thema der Präsentation,
- Kurzdarstellung der Ausgangs-, Umfeld- und Problemsituation für das Thema.
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Für die Dauer des Genehmigungsgesprächs werden max. 30 Minuten empfohlen. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf. Bei Nichtgenehmigung des Themas hat die zu prüfende Person sieben Kalendertage Zeit, ein neues Thema einzureichen.
Bei Genehmigung hat die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Bei Genehmigung hat die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Teil 2: IT-Spezifische Handlungsfelder
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben. Eine der beiden Aufgabenstellungen soll in englischer Sprache vorliegen.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Teil 3: Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ gliedert sich in
- eine schriftliche Prüfung
- eine Gesprächssimulation.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Die Aufgabenstellung der Gesprächssimulation ist aus den Prüfungsbereichen „Personalplanung und -entwicklung“ sowie „Führen von Mitarbeitenden und Teams“ abzuleiten und in einem Rollenspiel zu simulieren. Für Gesprächssimulationen geeignet sind zum Beispiel ein Konflikt-, Kritik-, Mitarbeitenden-, Beurteilungs- oder Zielvereinbarungsgespräch.
Die zu prüfende Person erhält zu Beginn der Vorbereitung eine vorgegebene Aufgabenstellung. Für die Auswahl und Vorbereitung stehen der zu prüfenden Person maximal 30 Minuten zur Verfügung. Eine neutrale fachkundige Person übernimmt die Rolle des Mitarbeitenden; der Prüfungsausschuss beobachtet und bewertet. Die Dauer der Gesprächssimulation beträgt maximal 20 Minuten. Während der Gesprächssimulation beobachtet der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien: Ablauf des Gespräches und Auftreten als Gesprächspartner.
Im Anschluss an die Gesprächssimulation findet die Reflexion unter Leitung des Prüfungsausschusses mit einer Dauer von maximal 10 Minuten statt. Diese Reflexion fließt mit in die Bewertung ein. Bewertet werden insbesondere die Gesprächsführung, die Fähigkeit zum aktiven Zuhören, die Entwicklung von Lösungsansätzen sowie das professionelle Auftreten als Führungskraft.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Die Aufgabenstellung der Gesprächssimulation ist aus den Prüfungsbereichen „Personalplanung und -entwicklung“ sowie „Führen von Mitarbeitenden und Teams“ abzuleiten und in einem Rollenspiel zu simulieren. Für Gesprächssimulationen geeignet sind zum Beispiel ein Konflikt-, Kritik-, Mitarbeitenden-, Beurteilungs- oder Zielvereinbarungsgespräch.
Die zu prüfende Person erhält zu Beginn der Vorbereitung eine vorgegebene Aufgabenstellung. Für die Auswahl und Vorbereitung stehen der zu prüfenden Person maximal 30 Minuten zur Verfügung. Eine neutrale fachkundige Person übernimmt die Rolle des Mitarbeitenden; der Prüfungsausschuss beobachtet und bewertet. Die Dauer der Gesprächssimulation beträgt maximal 20 Minuten. Während der Gesprächssimulation beobachtet der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien: Ablauf des Gespräches und Auftreten als Gesprächspartner.
Im Anschluss an die Gesprächssimulation findet die Reflexion unter Leitung des Prüfungsausschusses mit einer Dauer von maximal 10 Minuten statt. Diese Reflexion fließt mit in die Bewertung ein. Bewertet werden insbesondere die Gesprächsführung, die Fähigkeit zum aktiven Zuhören, die Entwicklung von Lösungsansätzen sowie das professionelle Auftreten als Führungskraft.
Teil 4: IT-Projekt
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ gliedert sich in
- eine Projektarbeit
- eine mündliche Prüfung.
Für die Projektarbeit wählen Sie zwischen einem betrieblichen IT-Projekt und einer Machbarkeitsstudie.
Im Prüfungsteil IT-Projekt werden die Projektarbeit, die Präsentation und das Fachgespräch einzeln bewertet. Die Projektarbeit wird mit einem Drittel und die mündliche Prüfung mit zwei Dritteln gewichtet.
Hinweis: Wir empfehlen, das IT-Projekt erst nach Abschluss der übrigen Prüfungsteile durchzuführen.
Zeitplan
Es handelt sich um ein grobes Schema (Muster). Die Prüfungstermine können je nach Teilnehmerzahl und Verfügbarkeit des Prüfungsausschusses abweichen. Die genauen Termine erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss (bei erfolgter Anmeldung).
| Ablauf des Prüfungsverfahrens | Winter 2026/27 | Sommer 2027 | Winter 2027/28 |
|---|---|---|---|
| Anmeldeschluss | 1. Oktober | 1. April | 1. Oktober |
| Einreichung des Themenvorschlags (Projektantrag) | 1. Dezember | 1. Juni | 1. Dezember |
| Zielvereinbarungsgespräch | voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsfrist | voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsfrist | voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsfrist |
| Durchführungszeitraum | 30 Kalendertage | 30 Kalendertage | 30 Kalendertage |
| Fachgespräch und Präsentation | März | September | März |
Projektantrag und Projektdokumentation
Zu Beginn reichen Sie über das Online-Portal einen Projektantrag ein. Anschließend führen Sie ein Zielvereinbarungsgespräch mit dem Prüfungsausschuss. Auf Grundlage dieser Zielvereinbarung erstellen Sie Ihre Projektarbeit und die zugehörige Projektdokumentation.
Ausführliche Informationen zum Projektantrag, zum Zielvereinbarungsgespräch, zur Projektdokumentation, zu den formalen Vorgaben sowie zur Präsentation, zum Fachgespräch und zur Bewertung finden Sie auf der Seite „IT-Projekt: Projektantrag und Projektdokumentation“.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem unmittelbar anschließenden Fachgespräch. Sie wird durchgeführt, wenn die Projektarbeit mit mindestens 50 Punkten bewertet wurde. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 90 Minuten dauern. Die Dokumentation der Projektarbeit bildet die Grundlage für Präsentation und Fachgespräch.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in IT“. Zusätzlich werden Sie vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) befreit.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils zwei Monate vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Im Prüfungsteil „IT-Projekt“ liegt der Anmeldeschluss bei der Sommerprüfung am 1. April und bei der Winterprüfung am 1. Oktober.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Deine Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr (ab 2026)
Die Prüfungsgebühr beträgt 1.116 Euro gemäß unserem Gebührentarif. Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif.
- Erste Teilprüfung (Berufsspezialist): 323 Euro
- Zweite Teilprüfung: 272 Euro
- Dritte Teilprüfung: 297 Euro
- Vierte Teilprüfung: 224 Euro
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren (ab 2026)
Erste Teilprüfung (Berufsspezialist)
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 74 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 231 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 245 Euro Zweite TeilprüfungZeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 61 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 208 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 234 Euro Dritte TeilprüfungZeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 61 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 219 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 249 Euro Vierte TeilprüfungZeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 39 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 85 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 131 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Wird die Prüfungsgebühr von Ihrem Arbeitgeber oder Bildungsträger übernommen, können Sie den Gebührenbescheid entsprechend weiterleiten.
Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Prüfungsteilnehmende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Prüfungsergebnissen, Gebühren, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Fortbildungsprüfung.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
