Bachelor Professional in IT

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT" und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Wo können Sie die Prüfung ablegen?
Die Fortbildungsprüfung wird durch die folgenden IHKn in Nordrhein-Westfalen angeboten:
- IHK Düsseldorf,
- IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
- IHK Lippe zu Detmold
- IHK Ostwestfalen zu Bielefeld,
- IHK Nord Westfalen (Münsterland, Emscher-Lippe-Region),
- IHK zu Köln.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich jeweils in die Prüfungsteile:
- Fachliche Spezialisierung (entspricht dem Berufsspezialisten im Bereich der IT)
- IT-spezifische Handlungsfelder
- Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
- IT-Projekt
Die Prüfung beginnt mit der ersten Prüfungsleistung im Rahmen der schriftlichen Prüfung “Fachliche Spezialisierung”. Die Prüfungsteile 1, 3 und 4 werden schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Prüfungen nach den Nummern 2 bis 4 beginnen, wenn im Prüfungsteil Fachliche Spezialisierung mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Die Prüfungen nach den Nummern 2 bis 4 beginnen, wenn im Prüfungsteil Fachliche Spezialisierung mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Hinweis der IHK: Sie können zuerst die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten absolvieren, bevor Sie die Prüfung zum Bachelor Professional in IT ablegen. Hierdurch erhalten Sie einen weiteren Abschluss und Sie können sich den ersten Prüfungsteil 10 Jahre anrechnen lassen, da der erste Teil der Prüfung “Fachliche Spezialisierung” zum Bachelor Professional in IT und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.
Teil 1: Fachliche Spezialisierung
Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ nach gliedert sich in
- eine schriftliche Prüfung und
- eine mündliche Prüfung.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf.
Die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf.
Die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Teil 2: IT-Spezifische Handlungsfelder
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben. Eine der beiden Aufgabenstellungen soll in englischer Sprache vorliegen.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Teil 3: Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ gliedert sich in
- eine schriftliche Prüfung
- eine Gesprächssimulation.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Für die Gesprächssimulation ist einer der beiden Prüfungsbereiche nach § 16 („Personalplanung und -entwicklung“) oder § 17 („Führen von Mitarbeitenden und Teams“) zugrunde zu legen. Die Gesprächssimulation wird auf der Grundlage einer ausgehändigten Aufgabenstellung durchgeführt. Die Gesprächssimulation ist verbunden mit einer anschließenden Reflexion. Der zu prüfenden Person ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Gesprächssimulation und die daran anschließende Reflexion sollen insgesamt höchstens 30 Minuten dauern.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.
Für die Gesprächssimulation ist einer der beiden Prüfungsbereiche nach § 16 („Personalplanung und -entwicklung“) oder § 17 („Führen von Mitarbeitenden und Teams“) zugrunde zu legen. Die Gesprächssimulation wird auf der Grundlage einer ausgehändigten Aufgabenstellung durchgeführt. Die Gesprächssimulation ist verbunden mit einer anschließenden Reflexion. Der zu prüfenden Person ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Gesprächssimulation und die daran anschließende Reflexion sollen insgesamt höchstens 30 Minuten dauern.
Teil 4: IT-Projekt
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ gliedert sich in
- eine Projektarbeit
- eine mündliche Prüfung.
Projektarbeit
Die Projektarbeit wird auf der Grundlage der Anforderungen des Prüfungsbereichs nach § 18 durchgeführt. Die zu prüfende Person hat das Thema der Projektarbeit auf Grundlage eines der Prüfungsbereiche nach § 4 auszuwählen. In der Projektarbeit hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ein betriebliches IT-Projekt oder eine Machbarkeitsstudie zu planen und durchzuführen sowie die Entstehung, den Ablauf und das Ergebnis der Projektarbeit darzustellen und zu bewerten.
Die zu prüfende Person wählt die Form der Projektarbeit sowie deren Thema. Für das Thema reicht sie dem Prüfungsausschuss einen Vorschlag im Online-Portal ein, der den Titel und eine Beschreibung der Projektarbeit enthält. Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Beratungsgespräch und trifft mit ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, über Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie über den Abgabetermin. Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin ein Zeitraum von höchstens einem Jahr liegen.
Die zu prüfende Person wählt die Form der Projektarbeit sowie deren Thema. Für das Thema reicht sie dem Prüfungsausschuss einen Vorschlag im Online-Portal ein, der den Titel und eine Beschreibung der Projektarbeit enthält. Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Beratungsgespräch und trifft mit ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, über Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie über den Abgabetermin. Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin ein Zeitraum von höchstens einem Jahr liegen.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs. Sie ist nur durchzuführen, wenn in der Projektarbeit mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
In der Präsentation hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Projektarbeit mündlich darzustellen. Die Form der Präsentation und der Einsatz der dafür erforderlichen Medien stehen der zu prüfenden Person frei. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern. Die Präsentation und das Fachgespräch sollen insgesamt höchstens 90 Minuten dauern.
In der Präsentation hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Projektarbeit mündlich darzustellen. Die Form der Präsentation und der Einsatz der dafür erforderlichen Medien stehen der zu prüfenden Person frei. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern. Die Präsentation und das Fachgespräch sollen insgesamt höchstens 90 Minuten dauern.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Hinweis: Der erste Prüfungsteil “Fachliche Spezialisierung” wird erstmals am 18. März 2026 durch die IHK Nord Westfalen angeboten. Die Termine zur Prüfungsanmeldung werden voraussichtlich im Herbst 2025 freigeschaltet.
Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Prüfungsgebühr
Die endgültige Kalkulation der Prüfungsgebühren liegt noch nicht vor. Voraussichtlich betragen die Gebühren rund 1.200 Euro.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.