Fortbildungsprüfungen

Bachelor Professional in IT

Der Bachelor Professional in IT ist eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung für IT-Fachkräfte. Der Abschluss qualifiziert für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und Organisationen. Die Fortbildung richtet sich an IT-Fachkräfte, die mehr Verantwortung übernehmen, Projekte leiten, Mitarbeitende führen oder IT-Strategien aktiv gestalten möchten.Der Qualifikationsumfang entspricht einem Lernumfang von mindestens 1.200 Stunden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT" und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, zum Beispiel Fachinformatiker/-in, Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement, Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder IT-System-Elektroniker/-in,
  • eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen. Die erforderliche Berufspraxis muss spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden. Sie kann daher auch während eines berufsbegleitenden Lehrgangs erworben werden.
Wo können Sie die Prüfung ablegen?
Die Fortbildungsprüfung wird durch die folgenden IHKn in Nordrhein-Westfalen angeboten:
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich nächst gelegene IHK (zum IHK-Finder).

Informationen zur Prüfung

Die Fortbildungsprüfung als Bachelor Professional in IT besteht aus vier Prüfungsteilen.
  1. Fachliche Spezialisierung (entspricht dem Berufsspezialisten im Bereich der IT)
  2. IT-spezifische Handlungsfelder
  3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
  4. IT-Projekt
Die Prüfung beginnt mit der ersten Prüfungsleistung im Rahmen der schriftlichen Prüfung “Fachliche Spezialisierung”. Die Prüfungsteile 1, 3 und 4 werden schriftlich und mündlich durchgeführt.

Die Prüfungen nach den Nummern 2 (IT-spezifische Handlungsfelder) bis 4 (IT-Projekt) beginnen, wenn im ersten Prüfungsteil “Fachliche Spezialisierung” mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Hinweis: Sie können zuerst die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten absolvieren, bevor Sie die Prüfung zum Bachelor Professional in IT ablegen. Hierdurch erhalten Sie einen weiteren Abschluss und Sie können sich den ersten Prüfungsteil 10 Jahre anrechnen lassen, da der erste Teil der Prüfung “Fachliche Spezialisierung” zum Bachelor Professional in IT und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.

Teil 1: Fachliche Spezialisierung

Zu Beginn wählen Sie einen von fünf Prüfungsbereichen:
  1. Systemintegration und Vernetzung
    Planung, Vernetzung und Betrieb komplexer IT-Infrastrukturen, Systeme und Netzwerke.
  2. Informationssicherheit
    Analyse von Risiken, Planung von Sicherheitsmaßnahmen sowie Schutz von IT-Systemen und Daten.
  3. Softwareentwicklung
    Planung, Entwicklung, Einführung und Optimierung von Softwarelösungen.
  4. Datenanalyse
    Auswertung von Daten und Entwicklung datenbasierter Lösungen zur Optimierung von Geschäftsprozessen.
  5. IT-Beratung
    Beratung von Kunden, Entwicklung von IT-Lösungen und Begleitung von Projekten.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ gliedert sich in
  1. eine schriftliche Prüfung und
  2. eine mündliche Prüfung.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.

Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.

Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 der Verordnung gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.

Mit der Beantragung sind zur Einschätzung auf Eignung des Themas durch den Prüfungsausschuss folgende Angaben erforderlich:
  • Thema der Präsentation,
  • Kurzdarstellung der Ausgangs-, Umfeld- und Problemsituation für das Thema.
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Für die Dauer des Genehmigungsgesprächs werden max. 30 Minuten empfohlen. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf. Bei Nichtgenehmigung des Themas hat die zu prüfende Person sieben Kalendertage Zeit, ein neues Thema einzureichen.

Bei Genehmigung hat die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.

Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.

Teil 2: IT-Spezifische Handlungsfelder

Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben. Eine der beiden Aufgabenstellungen soll in englischer Sprache vorliegen.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.

Teil 3: Mitarbeitendenführung und Personalmanagement

Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ gliedert sich in
  1. eine schriftliche Prüfung
  2. eine Gesprächssimulation.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.

Die Aufgabenstellung der Gesprächssimulation ist aus den Prüfungsbereichen „Personalplanung und -entwicklung“ sowie „Führen von Mitarbeitenden und Teams“ abzuleiten und in einem Rollenspiel zu simulieren. Für Gesprächssimulationen geeignet sind zum Beispiel ein Konflikt-, Kritik-, Mitarbeitenden-, Beurteilungs- oder Zielvereinbarungsgespräch.

Die zu prüfende Person erhält zu Beginn der Vorbereitung eine vorgegebene Aufgabenstellung. Für die Auswahl und Vorbereitung stehen der zu prüfenden Person maximal 30 Minuten zur Verfügung. Eine neutrale fachkundige Person übernimmt die Rolle des Mitarbeitenden; der Prüfungsausschuss beobachtet und bewertet. Die Dauer der Gesprächssimulation beträgt maximal 20 Minuten. Während der Gesprächssimulation beobachtet der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien: Ablauf des Gespräches und Auftreten als Gesprächspartner.

Im Anschluss an die Gesprächssimulation findet die Reflexion unter Leitung des Prüfungsausschusses mit einer Dauer von maximal 10 Minuten statt. Diese Reflexion fließt mit in die Bewertung ein. Bewertet werden insbesondere die Gesprächsführung, die Fähigkeit zum aktiven Zuhören, die Entwicklung von Lösungsansätzen sowie das professionelle Auftreten als Führungskraft.

Teil 4: IT-Projekt

Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ gliedert sich in
  1. eine Projektarbeit
  2. eine mündliche Prüfung.
Für die Projektarbeit wählen Sie zwischen einem betrieblichen IT-Projekt und einer Machbarkeitsstudie.
Im Prüfungsteil IT-Projekt werden die Projektarbeit, die Präsentation und das Fachgespräch einzeln bewertet. Die Projektarbeit wird mit einem Drittel und die mündliche Prüfung mit zwei Dritteln gewichtet.
Hinweis: Wir empfehlen, das IT-Projekt erst nach Abschluss der übrigen Prüfungsteile durchzuführen.
Es handelt sich um ein grobes Schema (Muster). Die Prüfungstermine können je nach Teilnehmerzahl und Verfügbarkeit des Prüfungsausschusses abweichen. Die genauen Termine erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss (bei erfolgter Anmeldung).
Ablauf des Prüfungsverfahrens Winter 2026/27 Sommer 2027 Winter 2027/28
Anmeldeschluss 1. Oktober 1. April 1. Oktober
Einreichung des Themenvorschlags (Projektantrag) 1. Dezember 1. Juni 1. Dezember
Zielvereinbarungsgespräch voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsfrist voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsfrist voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsfrist
Durchführungszeitraum 30 Kalendertage 30 Kalendertage 30 Kalendertage
Fachgespräch und Präsentation März September März
Zu Beginn reichen Sie über das Online-Portal einen Projektantrag ein. Anschließend führen Sie ein Zielvereinbarungsgespräch mit dem Prüfungsausschuss. Auf Grundlage dieser Zielvereinbarung erstellen Sie Ihre Projektarbeit und die zugehörige Projektdokumentation.
Ausführliche Informationen zum Projektantrag, zum Zielvereinbarungsgespräch, zur Projektdokumentation, zu den formalen Vorgaben sowie zur Präsentation, zum Fachgespräch und zur Bewertung finden Sie auf der Seite „IT-Projekt: Projektantrag und Projektdokumentation“.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem unmittelbar anschließenden Fachgespräch. Sie wird durchgeführt, wenn die Projektarbeit mit mindestens 50 Punkten bewertet wurde. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 90 Minuten dauern. Die Dokumentation der Projektarbeit bildet die Grundlage für Präsentation und Fachgespräch.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in IT“. Zusätzlich werden Sie vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils zwei Monate vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Im Prüfungsteil „IT-Projekt“ liegt der Anmeldeschluss bei der Sommerprüfung am 1. April und bei der Winterprüfung am 1. Oktober.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Deine Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Wird die Prüfungsgebühr von Ihrem Arbeitgeber oder Bildungsträger übernommen, können Sie den Gebührenbescheid entsprechend weiterleiten.

Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Prüfungsteilnehmende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Prüfungsergebnissen, Gebühren, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Fortbildungsprüfung.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.