Bachelor Professional in IT

Das Bild zeigt ein PC-Laufwerk sowie eine Platine
Bachelor Professional in IT sind in der Lage Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, das die Person in der Lage ist, Projekte im IT-Bereich implementieren, leiten und evaluieren, Geschäftsprozesse mit IT-Bezug unter Berücksichtigung technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge analysieren, gestalten und optimieren, die Informationssicherheit gewährleisten, Mitarbeitende führen und weiterentwickeln, sich auch unter Einbeziehung neuer Technologien auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse einstellen, den technisch-organisatorischen Wandel mitgestalten sowie unter Berücksichtigung der Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und ethischer Aspekte handeln kann.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT" und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Wo können Sie die Prüfung ablegen?
Die Fortbildungsprüfung wird durch die folgenden IHKn in Nordrhein-Westfalen angeboten:
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich nächst gelegene IHK (zum IHK-Finder).

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich jeweils in die Prüfungsteile:
  1. Fachliche Spezialisierung (entspricht dem Berufsspezialisten im Bereich der IT)
  2. IT-spezifische Handlungsfelder
  3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
  4. IT-Projekt
Die Prüfung beginnt mit der ersten Prüfungsleistung im Rahmen der schriftlichen Prüfung “Fachliche Spezialisierung”. Die Prüfungsteile 1, 3 und 4 werden schriftlich und mündlich durchgeführt.

Die Prüfungen nach den Nummern 2 bis 4 beginnen, wenn im Prüfungsteil Fachliche Spezialisierung mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Hinweis der IHK: Sie können zuerst die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten absolvieren, bevor Sie die Prüfung zum Bachelor Professional in IT ablegen. Hierdurch erhalten Sie einen weiteren Abschluss und Sie können sich den ersten Prüfungsteil 10 Jahre anrechnen lassen, da der erste Teil der Prüfung “Fachliche Spezialisierung” zum Bachelor Professional in IT und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.

Teil 1: Fachliche Spezialisierung

Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ nach gliedert sich in
  1. eine schriftliche Prüfung und
  2. eine mündliche Prüfung.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.

Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.

Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.

Mit der Beantragung sind zur Einschätzung auf Eignung des Themas durch den Prüfungsausschuss folgende Angaben erforderlich:
  • Thema der Präsentation,
  • Kurzdarstellung der Ausgangs-, Umfeld- und Problemsituation für das Thema.
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Für die Dauer des Genehmigungsgesprächs werden max. 30 Minuten empfohlen. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf. Bei Nichtgenehmigung des Themas hat die zu prüfende Person sieben Kalendertage Zeit, ein neues Thema einzureichen.

Bei Genehmigung hat die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.

Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.

Teil 2: IT-Spezifische Handlungsfelder

Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben. Eine der beiden Aufgabenstellungen soll in englischer Sprache vorliegen.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.

Teil 3: Mitarbeitendenführung und Personalmanagement

Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ gliedert sich in
  1. eine schriftliche Prüfung
  2. eine Gesprächssimulation.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.

Die Aufgabenstellung der Gesprächssimulation ist aus den Prüfungsbereichen „Personalplanung und -entwicklung“ sowie „Führen von Mitarbeitenden und Teams“ abzuleiten und in einem Rollenspiel zu simulieren. Für Gesprächssimulationen geeignet sind z. B. ein Konflikt-, Kritik-, Mitarbeitenden-, Beurteilungs- oder Zielvereinbarungsgespräch.

Die zu prüfende Person erhält zu Beginn der Vorbereitung eine vorgegebene Aufgabenstellung. Für die Auswahl und Vorbereitung stehen der zu prüfenden Person maximal 30 Minuten zur Verfügung. Es wird empfohlen, dass eine neutrale und fachkundige Person in der Gesprächssimulation die Rolle des Gesprächspartners übernimmt. Diese Person sollte nicht an der Bewertung teilnehmen. Die Dauer der Gesprächssimulation beträgt maximal 20 Minuten. Während der Gesprächssimulation beobachtet der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien: Ablauf des Gespräches und Auftreten als Gesprächspartner.

Im Anschluss an die Gesprächssimulation findet die Reflexion unter Leitung des Prüfungsausschusses mit einer Dauer von maximal 10 Minuten statt. Diese Reflexion fließt mit in die Bewertung ein.

Teil 4: IT-Projekt

Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ gliedert sich in
  1. eine Projektarbeit
  2. eine mündliche Prüfung.
Im Prüfungsteil IT-Projekt werden die Projektarbeit, die Präsentation und das Fachgespräch einzeln bewertet. Dabei wird die Projektarbeit mit einem Drittel und die mündliche Prüfung mit zwei Dritteln gewichtet.
Die Projektarbeit wird auf der Grundlage der Anforderungen des Prüfungsbereichs nach § 18 durchgeführt. Die zu prüfende Person hat das Thema der Projektarbeit auf Grundlage eines der Prüfungsbereiche nach § 4 auszuwählen. In der Projektarbeit hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ein betriebliches IT-Projekt oder eine Machbarkeitsstudie zu planen und durchzuführen sowie die Entstehung, den Ablauf und das Ergebnis der Projektarbeit darzustellen und zu bewerten.

Projektantrag
Die zu prüfende Person wählt die Form der Projektarbeit sowie deren Thema. Für den Projektantrag reichen sie dem Prüfungsausschuss einen Vorschlag im Online-Portal ein, der den Titel und eine Beschreibung der Projektarbeit enthält.

Zielvereinbarungsgespräch
Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Beratungsgespräch (Zielvereinbarungsgespräch) und trifft mit ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, über Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie über den Abgabetermin. Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin ein Zeitraum von höchstens einem Jahr liegen.
Wird der vorgesehene Bearbeitungszeitraum von einem Jahr überschritten, gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden. Im Fall einer Wiederholungsprüfung muss ein neuer Projektantrag gestellt werden.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs. Sie ist nur durchzuführen, wenn in der Projektarbeit mindestens 50 Punkte erreicht wurden.

Wenn die Dokumentation der Projektarbeit mit mindestens 50 Punkten bewertet wurde, sind die Inhalte der Projektarbeit vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern. An die Präsentation schließt sich das Fachgespräch unmittelbar an. Die Präsentation und das Fachgespräch sollen zusammen höchstens 90 Minuten dauern.

Die Dokumentation der Projektarbeit ist Ausgangspunkt für Präsentation und Fachgespräch. In der Präsentation sollen Sie die Inhalte Ihrer Projektarbeit darstellen. Im Fachgespräch kann der Prüfungsausschuss erweiternde oder vertiefende Fragen stellen.

In der Präsentation sollen Sie zeigen, dass Sie fähig sind, Ihre Projektarbeit mündlich zu erläutern. Im anschließenden Fachgespräch wird erwartet, dass Sie Ihre Konzeptionen und Lösungsvorschläge argumentativ vertreten sowie weiterführende Fragen beantworten können, die im Zusammenhang mit der Projektarbeit stehen.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.