Bachelor Professional in IT

Gliederung der Prüfung Prüfungstermine
1. Prüfungsteil: „Fachliche Spezialisierung“
  • Situationsaufgabe 1
  • Situationsaufgabe 2
  • mündliche Prüfung
Prüfungsbereiche:
  1. „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“ nach § 8
  2. „Informationssicherheit gewährleisten“ nach § 9
  3. „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“ nach § 10
  4. „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“ nach § 11 und
  5. „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“ nach § 12
  • Zur Anmeldung muss einer dieser Prüfungsbereiche ausgewählt werden
Hinweis:
- Für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen ist das Bestehen dieses Prüfungsteils Voraussetzung
- es ist möglich, zunächst die Prüfung zum „Berufsspezialisten“ abzulegen. Dieser entspricht inhaltlich dem 1. Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ des „Bachelor Professional in IT“. Nach erfolgreichem Bestehen kann eine Freistellung von diesem Prüfungsteil im Rahmen der Fortbildungsprüfung „Bachelor Professional in IT“ erfolgen.

2. Prüfungsteil:
„IT-Spezifische Handlungsfelder“
  • Situationsaufgabe 1
  • Situationsaufgabe 2
3. Prüfungsteil: „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
  • Situationsaufgabe 1
  • Situationsaufgabe 2
  • Gesprächssimulation
4. Prüfungsteil: „IT-Projekt“
  • Projektarbeit
  • mündliche Prüfung

Siehe Terminplan unter “Weitere Informationen”
mündliche Prüfung Termine werden individuell mitgeteilt
Anmeldefrist folgt
Zulassung und Anmeldung
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FBI), über welches Sie sich online zur Prüfung anmelden können.
Prüfungsgebühr: wird bald veröffentlicht
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr erhoben.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen Bachelor Professional in IT
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
3. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).