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International / Außenwirtschaft

Russland

Russland-Ukraine-Krieg
gemalte Flagge Russland © rea_molko - AdobeStock

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024 hat die EU die Sanktionen gegen Belarus weitgehend an die Maßnahmen gegen Russland angepasst. Neu ist eine No-Belarus-Klausel.

Russland-Ukraine-Krieg
Flagge Russland © somartin - AdobeStock

Das am 23. Oktober von der EU-Kommission beschlossene 19. Sanktionspaket beinhaltet ein vollständiges LNG-Importverbot, zusätzliche Finanz- und Handelsauflagen sowie ausgeweitete Exportkontrollen für kriegsrelevante Güter und gelistete Unternehmen.

Russland-Ukraine-Krieg
Spuren auf einer Autobahn © powell83 - stock.adobe.com

Stand: 05.08.2024: Die zuständige Behörde für Genehmigungsverfahren für Ausnahmen vom Beförderungsverbot in der EU für russische und belarussische Kraftverkehrsunternehmen ist das BAFA.

WTO
WTO Schaubild © AdobeStock - Kheng Guan Toh

Stand: 05.08.2024: Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit G7-Ländern und anderen Partnern Russland seit dem 15. März 2022 nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.

Exportkontrolle

Die seit dem 23. Februar gültigen Sanktionen gegen Russland treffen auch russische Kunden im Einzelhandel. Luxusgüter ab 300 € Einkaufswert und bestimmte Technologieprodukte dürfen nicht an russische Staatsbürger verkauft werden, wenn diese zur Nutzung in Russland bestimmt sind.

EU-Sanktionen gegen Russland

Die GZD hat ergänzende Hinweis bzgl. der Erfassung bzw. Nichterfassung von Ersatzteilen und Zubehör im Zusammenhang mit dem Luxusgüterembargo der EU gegen Russland veröffentlicht.