Exportkontrolle

Russlandembargo auch im Einzelhandel relevant

Die EU-Sanktionen gegen Russland treffen auch russische Kunden im Einzelhandel. Luxusgüter ab 300 Euro Einkaufswert und bestimmte Technologieprodukte dürfen nicht an russische Staatsbürger verkauft werden, wenn diese zur Nutzung in Russland bestimmt sind. Nicht nur die Liste der nun bereits über 1000 russischen Personen im Embargo ist zu beachten, sondern jeder russische Staatsbürger. Es besteht eine Kontrollpflicht des Handels beim Verkauf insbesondere dann, wenn die Mehrwertsteuer zurück erstattet werden soll. Dies ist Indiz dafür, dass die Ware exportiert werden soll.

Ausfuhrverbot für Luxusgüter

Es ist verboten, Luxusgüter nach Anhang XVIII der VO (EU) Nr. 833/2014 unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Sofern im Anhang nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot für in Anhang XVIII aufgeführte Luxusgüter, deren Wert 300 Euro je Stück übersteigt (Art. 3h Abs. 2 VO (EU) Nr. 833/2014). Die Liste ist umfangreich und unterhält unter anderem: Lederartikel, Handtaschen, Mäntel und andere Kleidung, sowie Schuhe, Geschirr, Uhren und Schmuck, Ausrüstung für Freizeitsport, Kaviar, Weine und alkoholhaltige Getränke, Parfums und Reitpferde, aber auch Fahrzeuge im Wert von mehr als 50.000 Euro und elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Euro (z. B. Kühlschränke, Smartphones oder Kaffeemaschinen).
Hier ein vereinfachtes Prüfschema zur Weitergabe an die Mitarbeitenden im Verkauf und an der Kasse:
1. Kauft ein russischer Staatsbürger für die Nutzung in Russland ein? → Achtung: Sanktionen beachten und Sanktionslisten einsehen.
2. Verlangt dieser die Rückerstattung der Mehrwertsteuer? → Prüfen, ob es sich um ein Luxusgut über 300 € oder einen Artikel auf der Liste der nicht erlaubten Produkte handelt.
3. Wer dennoch verkauft, verstößt gegen die Sanktion mit der Folge harter Strafen.
Die sehr umfangreichen Informationen zum Embargo können hier nachgelesen werden.

Quelle: IHK Hochrhein Bodensee