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Rechtsgrundlagen

Das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) wird auch IHK-Gesetz (IHKG) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer.

Im nordrheinwestfälischen Ausführungsgesetz (IHKG NRW) ist unter anderem die Rechtsaufsicht über die Industrie- und Handelskammern geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen geben aber nur einen Rahmen vor. Die Einzelheiten zur Organisation der IHK Lippe zu Detmold finden sich im Satzungsrecht.

Die Satzung der IHK Lippe bildet die Grundlage für die innere Organisation der IHK und regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Vollversammlung, des Präsidiums und der Geschäftsführung.

Die Wahlordnung ist neben der Satzung das wichtigste Statut der IHK Lippe. Sie legt fest, wie die Mitglieder der Vollversammlung gewählt werden.

Die Beitragsordnung regelt die Beitragspflicht der kammerzugehörigen IHK-Mitglieder, insbesondere die Voraussetzungen und das Verfahren der Beitragsveranlagung.

Die Wirtschaftssatzung wird von der Vollversammlung verabschiedet und konkretisiert die Beitragszahlung der kammerzugehörigen IHK-Mitglieder.

Das IHK-G ermächtigt die IHK Lippe, für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen oder Einrichtungen oder Verwaltungsleistungen Gebühren zu erheben. Näheres regelt die Gebührenordnung.

Die Erhebung von Gebühren ist in der Gebührenordnung geregelt.

Die Vollversammlung der IHK Lippe hat am 1. Dezember 2015 die Zuwendungssatzung beschlossen.

Die Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die geltenden Gesetze sowie das Kammerrecht. Die Einhaltung ("Compliance") dieser Regeln ist die Basis für eine erfolgreiche Arbeit.

Um eine wirtschaftliche und sparsame Mittel- und Ressourcenverwendung im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs zu gewährleisten, orientiert sich die IHK Lippe zu Detmold an den Verfahren des öffentlichen Vergaberechts.

Die IHK Lippe zu Detmold stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus.