Gebührenordnung

Das IHK-G ermächtigt die IHK Lippe, für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen oder Einrichtungen oder Verwaltungsleistungen Gebühren zu erheben. Näheres regelt die Gebührenordnung.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage: Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB)