IHK-Gesetz für IHKs in Deutschland
Das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) wird auch IHK-Gesetz (IHKG) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer.
Hier finden Sie das IHK Gesetz.