Hotel- und Gaststättengewerbe

Das Gastgewerbe in Lippe ist ein essenzieller Baustein der touristischen Struktur. Mehr als 1000 Unternehmen wie Hotels, Pensionen, Ferienunterkünfte sowie Restaurants prägen das Bild in Lippe: von der Szene-Kneipe bis zum 4-Sterne-Hotel.
Das lippische Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine wachsende Dienstleistungsbranche mit überwiegend mittelständischer Prägung und ist Hauptträger des heimischen Tourismus mit den Schwerpunkten Gesundheit und Wellness.
Was die IHK leistet
Die IHK Lippe führt sechs Mal im Jahr Gastwirteunterrichtungen durch. Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt nach § 2 Absatz 1 Gaststättengesetz eine Erlaubnis (Gaststättenkonzession) des zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamtes. Nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei der IHK notwendig.
Branchenforum Gastgewerbe
Einmal jährlich lädt die IHK Lippe interessierte Unternehmen aus dem Gastgewerbe zum Branchenforum ein. Interessante Referenten informieren zu aktuellen branchenspezifischen Themen und laden zum Netzwerken und diskutieren ein.
Fachkräftesicherung
Besonders im Gastgewerbe ist aktuell der Bedarf an Fachkräften besonders hoch und in keiner anderen Branche bleiben so viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Um dieser Herausforderung langfristig zu begegnen, hat die IHK Lippe gemeinsam mit dem Köcheclub Lippe und weiteren Partnern bereits in 2014 mit der Ausbildung von Miniköchen (spielerische zweijährige Kochausbildung für Kinder zwischen 9 und 11 Jahren) und 2018 von Juniorköchen (berufsorientierte einjährige Kochausbildung für Jugendliche in der 8. und 9. Jahrgangsstufe) begonnen. Langfristig werden so Kinder und Jugendliche an gesunde regionale Ernährung und vor allem an Ausbildungsmöglichkeiten in der Gastronomie und Hotellerie herangeführt.
Förderprogramme
Die IHK Lippe unterstützt mit Informationen und Beratungen zu aktuellen Förderprogrammen des Landes und des Bundes. Wir informieren Sie gerne!
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter und Gewerbetreibende die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen. Hier finden Sie ein Muster für den aktuellen Aushang mit den relevanten Abschnitten des Jugendschutzgesetzes.  Der derzeit aktuelle Aushang ist Stand 01.05.2021.
Digitaler Meldeschein
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass beherbergte Personen in einem Übernachtungsbetrieb einen Meldeschein ausfüllen müssen. Bisher musste dieser Meldeschein von den Beherbergungsunternehmen in Papierform bereitgestellt und aufbewahrt werden.
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts sparen die Unternehmen dadurch 3-4 Minuten pro Check-in und mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.
Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden. Die Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung.
Am 17. Juni 2020 wurde die Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet. Damit werden die technischen Anforderungen, insbesondere die einzuhaltenden Datenformate an die Umsetzung des kontaktlosen Check-ins, festgelegt.