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Nr. 4206868

Fachkunde Personenbeförderung

Das Bild zeigt Taxen, die hintereinander stehen.

Wer als Unternehmer Straßenpersonenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung/Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.

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Wer als Unternehmer Straßenpersonenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung/Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.

Ende 2020 haben die EU und das Vereinigte Königreich das Abkommen zum BREXIT verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2021 ist der BREXIT in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf den Verkehrsbereich. (Quelle BMVI)