Fach- und Sachkundeprüfung Personenbeförderung Omnibus - gewerbliche PKW-Fahrten

Angehende Unternehmer:innen im Straßenpersonenverkehr benötigen dazu eine Genehmigung/Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung/Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des angehenden Unternehmers.
Zur Erlangung der fachlichen Eignung führt die IHK auf der Grundlage der jeweiligen Berufszugangs-Verordnung Fachkundeprüfungen durch, die im Regelfall einmal pro Quartal stattfinden.

Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Omnibusverkehr I gewerblich geführte PKW-Fahrten
Wer als Unternehmer:in Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1 (weitere Informationen)
Für die Erteilung der Genehmigungen ist die Bezirksregierung Detmold zuständig:
Linienverkehre:
Friedrich Drewes, Tel. 05231-71-2531
Anja Wiesekoppsieker, Tel. 05231-71-2535
Gelegenheitsverkehr:
Andreas Beulen, Tel. 05231-71-2533

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellenden und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer/die Unternehmerin oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9.000 € für das erste Fahrzeug oder nicht weniger
als 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug beträgt.

Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

Fachliche Eignung

Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
• Unternehmer:innen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
• Unternehmer:innen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
• Unternehmer:innen mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehr), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs beantragen,

Nachweis der fachlichen Eignung

Sie haben folgende Möglichkeiten, die fachliche Eignung nachzuweisen:
• Bescheinigung über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs.
Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Nachweis kann bei der IHK beantragt werden.
  • Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt/in
  • Diplom-Betriebswirt/in (DAV Bremen)
  • Diplom-Betriebswirt/in (Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, FH Heilbronn)
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/in (TU Dresden)
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
  • Eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Lippe zu Detmold ist zuständig für den Kreis Lippe.

Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung

Prüfungssachgebiete und Ablauf der Prüfung
Prüfungsgegenstand sind die in Anhang I (1071/2009) aufgelisteten Sachgebiete
• Recht
• Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
• Technische Normen und technischer Betrieb
• Straßenverkehrssicherheit
• Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen und zwar
  • schriftliche Fragen, die entweder multiple-choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination der beiden Systeme umfassen
  • schriftliche Übungen/Fallstudien

Die Dauer der schriftlichen Prüfungsteile beträgt jeweils zwei Stunden.
Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistung sind die im schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfungsteil erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.
Die Gesamtpunktzahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
• schriftlicher Fragenkatalog (40 %)
• schriftliche Übungen/Fallstudien (35 %)
• mündliche Prüfung (25 %)
Werden in den einzelnen schriftlichen Teilen mindestens 50 % der jeweils erreichbaren Punkte und zusätzlich insgesamt 60 % der Gesamtbewertung erreicht, so ist die Gesamtprüfung (ohne mündliche Prüfung) bestanden. Ist eine mündliche Prüfung erforderlich, so müssen in diesem Prüfungsteil mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und insgesamt 60 % der Gesamtbewertung erzielt werden, um die Prüfung zu bestehen.

Anmeldung zur Prüfung

Prüfungen finden im Regelfall vierteljährlich statt. Die Prüfungstermine finden Sie auf unserer Homepage http://www.detmold.ihk.de/
Sie können sich hier anmelden Onlineanmeldung Omnibus - IHK Lippe zu Detmold

Die Prüfungsgebühr beträgt 383 €.
Sie wird mit dem Einladungsschreiben in Rechnung gestellt und ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten.
Zuständig für die Prüfung ist grundsätzlich diejenige Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Prüflinge, die außerhalb unseres Kammerbezirks wohnen, können zur Prüfung nur eingeladen werden, wenn der Anmeldung eine Freistel-lungsbescheinigung der zuständigen Kammer beigefügt ist.

Prüfungsvorbereitung
Für die Vorbereitung gibt es keine Vorgaben. Sie kann im Selbststudium bzw. auf Lernplattformen oder durch einen Vorbereitungskurs (Präsenzform oder Online) erfolgen. Im Internet sind entsprechende Angebote zu finden. Im Weiterbildungs-Informations-System des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sind bundesweite Angebote zur Vorbereitung auf die Prüfung veröffentlicht.

Weitere Informationen:
Anlage 1 I Freigestellte Verkehre nach PBefG