Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Laut Ausbildungsordnung soll der/die Prüfungsteilnehmer/-in im praktischen Teil der Abschlussprüfung in höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Pro- duktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses,
  2. Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Ver- packungsmaschine/-anlage sowie Steuern und Über-wachen des Verpackungsprozesses und
  3. Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Mittel der Kommunikation anwenden sowie Gesichtspunkte der Hygiene, der Sicherhei und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
Der praktische Teil der Abschlussprüfung im Beruf Fachkraft für Lebensmitteltechnik findet im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb statt.