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Immissionsschutzrecht

Das Bild zeigt im Vordergrund einen Schornstein, aus dem Rauch herausströmt und und im Hintergrund einen grünen Wald. © Rainer Sturm / aboutpixel.de

Unternehmen müssen prüfen, ob sie mit ihrem Betriebssitz beziehungsweise ihrer Betriebseinrichtung eine Anlage betreiben, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig beziehungsweise anzeigepflichtig ist. Die IHK informiert und berät über die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen und vermittelt Kontakte zu Experten und Behörden.

Das Bild zeigt im Vordergrund einen Schornstein, aus dem Rauch herausströmt und und im Hintergrund einen grünen Wald. © Rainer Sturm / aboutpixel.de

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die für viele immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zentrale Verwaltungsvorschrift wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und steht kostenfrei im Internet zur Verfügung. (Quelle DIHK)

Das Bild zeigt ein Kühlturm Kraftwerk. Es ist hell beleuchtet. © CCO Pixabay

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider müssen eine Reihe von Pflichten erfüllen, im die Anforderungen der 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen.