Formulare: Versicherungsvermittler:in mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 GewO (produktakzessorische:r Versicherungsvermittler:in)
Produktakzessorische Versicherungsvermittler:innen im Sinne von § 34d Absatz 6 GewO, die Versicherungen lediglich als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausnehmen lassen. Allerdings besteht auch für sie die Pflicht zur Eintragung im Vermittlerregister. Die Einstufung als
Versicherungsvertreter:in mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht (produktakzessorische:r Versicherungsvertreter:in) nach § 34d Absatz 6 GewO oder als
Versicherungsmakler:in mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht (produktakzessorische:r Versicherungsmakler:in) nach § 34d Absatz 6 GewO
orientiert sich an der Tätigkeitsart des Auftraggebers.
Online Antragstellung: Die Anträge gemäß § 34d GewO können Sie auch online über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen. Achtung: Dieser Dienst ist derzeit leider nicht verfügbar.
Hinweise zur erlaubnispflichtigen Person:
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen und juristische Personen unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
Natürliche Personen sind nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer:innen sowie eingetragene Kaufleute.
Auch die Gesellschafter:innen von Personengesellschaften müssen die Anträge als natürliche Personen stellen. Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei ihnen hat jede:r geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter:in die Erlaubnis auf seinen:ihren Namen zu beantragen. Denn die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein.
Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Auch die Gesellschafter:innen von Personengesellschaften müssen die Anträge als natürliche Personen stellen. Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei ihnen hat jede:r geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter:in die Erlaubnis auf seinen:ihren Namen zu beantragen. Denn die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein.
Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Juristische Personen sind beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und eingetragene Genossenschaften.
Pflichten in Bezug auf Beschäftigte
Produktakzessorische Versicherungsvermittler:innen nach § 34d Absatz 6 GewO sind verpflichtet, angestellte Personen, die für die Vermittlung von Versicherungsverträgen in leitender Position verantwortlich sind, unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit der zuständigen Erlaubnisbehörde zu melden und in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Ebenso müssen Änderungen dieser Tätigkeit und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses mitgeteilt werden.
Produktakzessorische Versicherungsvermittler:innen müssen sicherstellen, dass Ihre unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung zu Verträgen im Sinne von § 34d Absatz 1 GewO mitwirkenden Personen zuverlässig sind und über die für die Vermittlung der jeweilgen Versicherung sachgerechte Qualifikation verfügen.
Produktakzessorische Versicherungsvermittler:innen müssen sicherstellen, dass Ihre unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung zu Verträgen im Sinne von § 34d Absatz 1 GewO mitwirkenden Personen zuverlässig sind und über die für die Vermittlung der jeweilgen Versicherung sachgerechte Qualifikation verfügen.
Mustertext 5.1 (DOCX-Datei · 20 KB)
Versicherungsbestätigung zum Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherungsbestätigung zum Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung.
Mustertext 5.2 (DOCX-Datei · 21 KB)
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung für Personenhandelsgesellschaften
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung für Personenhandelsgesellschaften
Mustertext 5.3 (DOCX-Datei · 20 KB)
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung Gruppenvertrag
Versicherungsbestätigung Berufshaftpflichtversicherung Gruppenvertrag
Verzicht auf die Ausnahme von der Erlaubnispflicht
Sofern Sie auf Ihre Ausnahme von der Erlaubnispflicht verzichten möchten, benutzen Sie das entsprechende Formular für den Verzicht: