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Pflichten in der Lieferkette

Unternehmen stehen zunehmend in der Verantwortung, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Maßgeblich sind dabei unter anderem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die EU-Forced-Labour-Regulation (FLR) sowie die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese Regelwerke legen verbindlich fest, welche Sorgfaltspflichten, Präventionsmaßnahmen, Berichtspflichten und Marktverbote für Unternehmen gelten. Sie setzen damit neue Maßstäbe für verbindliche Compliance, transparente Berichterstattung und nachhaltiges Lieferkettenmanagement in Europa.
EU-Flagge © iStock©Ramberg

Mit der CSDDD werden große Unternehmen eu-weit verpflichtet, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu identifizieren und vermeiden. Die genauen Vorgaben werden voraussichtlich zu Anpassungen des deutschen Lieferkettengesetztes führen.

Auf dem Bild sieht man LKWs und Flugzeuge, es soll eine weltweite Verbindung dargestellt werden © istock_ipopba

Das Lieferkettengesetz (LkSG) legt Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich Menschenrechten und Umwelt auf. Betroffene müssen Risiken analysieren, Maßnahmen ergreifen und Beschwerdeverfahren einrichten. Mit den anstehenden Änderungen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen.

EUDR_iStock(c)rawintanpin - bearbeitet © iStock_rawintanpin

Die Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Produkte (regulation on deforestation-free products; kurz: EUDR) enthält umfassende Regelungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung bestimmter Erzeugnisse auf Basis von Holz, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl, Rindfleisch und Soja. Ziel ist die weltweite Verringerung von Entwaldung und Waldschädigung. Die ersten Pflichten greifen durch mehrere Verschiebungen voraussichtlich erst zum 30. Dezember 2026.

Workers working in strawberry field at Chieng Rai Thailand

Ab 2027 verbietet die Europäische Union Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Unter anderem macht die EU Forced Labor Regulation (FLR) umfangreiche Vorgaben zum Monitoring und Risikomanagement. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten.

CBAM concept with CO2, carbon credit, ESG, and sustainability icons, symbolizing climate policy and green economy regulation. © iStock_ookawa

Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) hat die EU ein CO2-Grenzausgleichssystem und einen CO2-Preis für bestimmte importierte Waren eingeführt. Einführer CBAM-pflichtiger Waren von mehr als 50 Tonnen pro Jahr müssen seit 1. Januar 2026 als zugelassener Anmelder registriert sein, Emissiondaten ermitteln, einmal pro Jahr eine CBAM-Erklärung abgeben und ab 2027 Zertifikate erwerben. Nationale Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). (Quellen: GTAI, zoll.de, DIHK, IHK Stuttgart, wko.at, österr. BMF, DEHSt)