Zollvorschriften

Oberarm mit Uniform des Zolls

Am 1. Mai 2016 sind der Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex, UZK) und seine Durchführungsvorschriften vollumfänglich in Kraft getreten.

Zahlreiche Länder weltweit werden als Entwicklungsländer begünstigt. Für sie gilt das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems (APS oder Generalised Scheme of Preferences, GSP), das 2014 neu geregelt wurde.

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator).