Das Allgemeines Präferenzsystem (APS)
Das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer, APS (Generalised Scheme of Preferences, GSP), wurde mit Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zum 1. Januar 2014 neu geregelt.Diese Verordnung wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 303 vom 31. Oktober 2012.
Das APS-Schema 2014 sollte bis zum 31. Dezember 2023 gültig sein, also 10 Jahre. Mit Verordnung (EU) 2023/2663 ist die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2027 verlängert worden. So werden den derzeit 65 betroffenen Staaten weiterhin die Vorteile von Handelspräferenzen gewährt. Für die am wenigsten entwickelten Länder bedeutet dieses u.U. Zollfreiheit bei der Einfuhr in die EU. Die Kommission hat die Verordnung im Amtsblatt Serie L vom 27. November 2023 veröffentlicht.
Detaillierte Informationen gibt der Zoll auf seiner Homepage.