Rechtliche Bestimmungen
CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Neue Bagatellschwelle kommt
EU-Rat und -Parlament unterstützen die im Omnibus 1-Paket vorgeschlagenen Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Damit steht der Einführung der neuen jährlichen Meldeschwelle von 50 Tonnen für die Einfuhr von CBAM-pflichtigen Waren nichts im Wege. Die meisten der bisher betroffenen Unternehmen werden so nicht mehr unter die Melde-, Berichts- und Finanzierungspflichten fallen. EU-Rat, -Parlament und Kommission müssen sich nun im Trilogverfahren endgültig einigen.
(Quelle DIHK)
EU: Personenbezogene Embargos
Die Europäischen Union will durch zahlreiche Verordnung, die auf Beschlüssen der Vereinten Nationen beruhen, verhindern, dass Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen erhalten bzw. Zugriff darauf haben. In Länderembargos werden Personen und Organisationen mit demselben Ziel gelistet.
EU-Sanktionen gegen Belarus
Infolge der Beteiligung von Belarus an der rechtswidrigen militärischen Aggression gegen die Ukraine wurden die seit 2006 bestehenden Sanktionen stetig ausgeweitet.

EU-weite Wirtschaftssanktionen gegen Russland
Aufgrund des Einmarsches russischer Truppen in die Ukraine hat die EU die seit 2014 bestehenden Sanktionen drastisch verschärft. An dieser Stelle informieren wir Sie über diese Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.

Handelsbeschränkungen der EU bezüglich Krim und Sewastopol
Derzeit besteht seitens der Europäischen Union ein Einfuhrverbot für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol.