Nr. 4209550

Binnenmarkt

Europäischer Binnenmarkt – das bedeutet freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Grundvoraussetzung für die Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes war und ist der Wegfall der Zollförmlichkeiten an den Binnengrenzen der EU. Dadurch ist insbesondere der grenzüberschreitende Warenverkehr vereinfacht worden.

Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Unionswaren"