Die Intrastat-Meldungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr
Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Unionswaren". Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Unionsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Versendungen und Eingänge) durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.
Seit 1. Januar 2025 sind in Deutschland die Unternehmen meldepflichtig, deren jährlicher Wert der innergemeinschaftlichen Erwerbe 3 Millionen Euro bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen 1Million Euro überschreiten.
Die aus den Intrastat-Meldungen der Unternehmen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Vor Vollendung des Binnenmarktes wurden diese Daten „automatisch" bei Abgabe der für Ausfuhren erforderlichen Zollanmeldung erfasst, da ein Exemplar der Meldung für statistische Zwecke bestimmt war. Da nach wie vor vielfältige Bedürfnisse für eine genaue Erfassung der Warenströme innerhalb der Europäischen Union bestehen (genaues Zahlenmaterial ist etwa nötig für Fragen der Handelspolitik, für sektorale Analysen, Wettbewerbsregeln, Landwirtschaftspolitik, regionale Entwicklungspolitik und nicht zuletzt für wissenschaftliche Zwecke), schließt heute die Intrastat-Anmeldung die entstandene Lücke .
Vor Vollendung des Binnenmarktes wurden diese Daten „automatisch" bei Abgabe der für Ausfuhren erforderlichen Zollanmeldung erfasst, da ein Exemplar der Meldung für statistische Zwecke bestimmt war. Da nach wie vor vielfältige Bedürfnisse für eine genaue Erfassung der Warenströme innerhalb der Europäischen Union bestehen (genaues Zahlenmaterial ist etwa nötig für Fragen der Handelspolitik, für sektorale Analysen, Wettbewerbsregeln, Landwirtschaftspolitik, regionale Entwicklungspolitik und nicht zuletzt für wissenschaftliche Zwecke), schließt heute die Intrastat-Anmeldung die entstandene Lücke .
Für die Intrahandelsstatistik können die Meldungen der auskunftspflichtigen Unternehmen mit dem Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Hier finden Sie auch einen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025. Allgemeine Informationen finden sich ebenfalls im Erhebungsportal.
Weitere Informationen zum Thema hat das Statistische Bundesamt auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: destatis.de