Nr. 4206622

Arbeitsschutz

Arbeitskreis Arbeitsschutz (1)

Erläuterung relevanter Arbeitsschutzthemen; Austausch von aktuellen Inhalten und Neuerungen; Aufbau und Erhaltung von Netzwerken

Arbeitsschutz lohnt sich! Die regelkonforme Umsetzung der Vorschriften dient der Gesundheit und Motivation der Beschäftigten. Davon profitiert auch das Unternehmen: Die Produktivität und die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen steigen. Zudem ist das Unternehmen bei Unfällen auf der sicheren Seite. Dennoch fällt es gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen schwer, die Flut rechtlicher Regelungen des Arbeitsschutzes und deren Auswirkungen auf die technische Ausstattung von Arbeitsplätzen umzusetzen.

Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern sind, ist im Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 geregelt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen. Dem Unternehmer obliegt die generelle Verantwortung durch einen effizienten Arbeitsschutz die Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Gefährdungsbeurteilung. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

In vielen Unternehmen und Organisationen fehlt der Überblick über die wichtigen Funktionsträger und deren Aufgaben. Einen Überblick bietet der Leitfaden "Betriebsbeauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht" der IHK Hochrhein-Bodensee. (Quelle IHK Hochrhein-Bodensee)